Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende... (814.711)
INHALT
Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
- Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG)
- 1. Abschnitt: Verwendung von Solarien
- Art. 1 Begriff
- Art. 2 Pflichten der Betreiberin oder des Betreibers
- Art. 3 Unbediente Solarien
- Art. 4 Bediente Solarien
- 2. Abschnitt: Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke
- Art. 5 Durchführen von Behandlungen
- Art. 6 Verwendungsverbot
- Art. 7 Aufgaben der Trägerschaft für Sachkundenachweise
- Art. 8 Aufgaben der Prüfungsstellen
- Art. 9 Anforderungen an die Ausbildungen und Prüfungen
- 3. Abschnitt: Veranstaltungen mit Laserstrahlung
- Art. 10 Begriffe
- Art. 11 Einteilung von Lasereinrichtungen in Klassen
- Art. 12 Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
- Art. 13 Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
- Art. 14 Laserstrahlung im Freien oder ins Freie
- Art. 15 Meldeportal für Veranstaltungen mit Laserstrahlung
- Art. 16 Erlangung der Sachkunde
- Art. 17 Aufgaben der Prüfungsstellen
- 4. Abschnitt: Veranstaltungen mit Schall
- Art. 18 Mittlerer Schallpegel
- Art. 19 Schallpegelgrenzwerte für Veranstaltungen
- Art. 20 Pflichten der Veranstalterin oder des Veranstalters
- Art. 21 Ermittlung der Schallpegel und Kontrollmessungen
- 5. Abschnitt: Laserpointer
- Art. 22 Begriff
- Art. 23 Verbote und zulässige Verwendung
- 6. Abschnitt: Vollzug und Gebühren der Bundesbehörden
- Art. 24 Aufgaben des BAG
- Art. 25 Aufgaben des BAZG
- Art. 26 Gebühren
- Art. 27 Kontrollen der Vollzugsorgane und Mitwirkungspflichten
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 28 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 29 Übergangsbestimmungen
- Art. 30 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Verwendung von Solarien
- 1 UV-Typen der Solarien
- 2 Bestrahlungsplan
- 3 Risikogruppen
- 4 Gefahren und Massnahmen
- Anhang 2
- Verwendung von Produkten für kosmetische Zwecke
- 1 Behandlungen mit Sachkundenachweis
- 2 Ärztliche Behandlungen
- 3 Für den Sachkundenachweis erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten
- 3.1 Allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten
- 3.2 Kenntnisse über die Technologie
- 3.3 Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
- Anhang 3
- Veranstaltungen mit Laserstrahlung
- 1 Anforderungen
- 1.1 Anforderungen an Veranstaltung ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
- 1.2 Anforderungen an Veranstaltung mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
- 2 Meldungen
- 2.1 Meldeinhalte
- 2.2 Ergänzender Meldeinhalt für Veranstaltungen ohne Laserstrahlung im Publikumsbereich
- 2.3 Ergänzende Meldeinhalte für Veranstaltungen mit Laserstrahlung im Publikumsbereich
- 3 Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für die Erlangung der Sachkunde
- Anhang 4
- Veranstaltungen mit Schall
- 1 Meldungen
- 2 Veranstaltungen mit einem mittleren Schallpegel grösser als 93 dB(A) und kleiner als oder gleich 96 dB(A)
- 3 Veranstaltungen mit einem mittleren Schallpegel grösser als 96 dB(A) und kleiner als oder gleich 100 dB(A)
- 3.1 Beschallung während höchstens 3 Stunden
- 3.2 Beschallung während mehr als 3 Stunden
- 4 Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärkten Schall
- 5 Messungen und Berechnungen
- 5.1 Mess- und Ermittlungsort
- 5.2 Messmittel
- 5.3 Schallpegelaufzeichnung
- 5.4 Einstellungen der Messgeräte
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