Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstle... (0.232.112.9)
INHALT
Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Genf am 13. Mai 1977
- Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Genf am 13. Mai 1977
- Art. 1 Bildung eines besonderen Verbandes; Annahme einer internationalen Klassifikation, Begriffsbestimmung und Sprachen der Klassifikation
- Art. 2 Rechtliche Bedeutung und Anwendung der Klassifikation
- Art. 3 Sachverständigenausschuss
- Art. 4 Notifikation, Inkrafttreten und Veröffentlichung der Abänderungen
- Art. 5 Versammlung des besonderen Verbandes
- Art. 6 Internationales Büro
- Art. 7 Finanzen
- Art. 8 Änderungen der Artikel 5 bis 8
- Art. 9 Ratifikation und Beitritt; Inkrafttreten
- Art. 10 Geltungsdauer
- Art. 11 Revision
- Art. 12 Kündigung
- Art. 13 Verweisung auf Artikel 24 der Pariser Verbandsübereinkunft
- Art. 14 Unterzeichnung; Sprachen; Aufgaben der Hinterlegungsstelle; Notifikationen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 13. Juli 2020 ¹³
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