Ausführungsordnung betreffend das Protokoll zum Madrider Abkommen über die inte... (0.232.112.21)
INHALT
Ausführungsordnung betreffend das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken 1
- Ausführungsordnung betreffend das Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken 1
- Verzeichnis der Regeln
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- Regel 1 Abkürzungen
- Regel 1 bis …
- Regel 2 Mitteilungen an das Internationale Büro
- Regel 3 Vertretung vor dem Internationalen Büro
- Regel 4 Berechnung der Fristen
- Regel 5 Entschuldigung der Fristversäumnis ¹⁰
- Regel 5 bis Weiterbehandlung
- Regel 6 Sprachen
- Regel 7 Notifikation bestimmter besonderer Erfordernisse
- Kapitel 2 Internationale Gesuche
- Regel 8 Mehrere Hinterleger
- Regel 9 Erfordernisse bezüglich des internationalen Gesuchs
- Regel 10 Gebühren für das internationale Gesuch
- Regel 11 Andere als die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen betreffende Mängel
- Regel 12 Mängel in Bezug auf die Klassifikation der Waren und Dienstleistungen
- Regel 13 Mängel in Bezug auf die Angabe der Waren und Dienstleistungen
- Kapitel 3 Internationale Registrierungen
- Regel 14 Eintragung der Marke im internationalen Register
- Regel 15 Datum der internationalen Registrierung
- Kapitel 4 Sachverhalte bei den Vertragsparteien, die internationale Registrierungen berühren
- Regel 16 Möglichkeit der Mitteilung über eine vorläufige Schutzverweigerung, die auf einen Widerspruch nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c des Protokolls gestützt ist
- Regel 17 Vorläufige Schutzverweigerung
- Regel 18 Nicht vorschriftsmässige Mitteilungen über die vorläufige Schutzverweigerung
- Regel 18 bis Interimstatus einer Marke in einer benannten Vertragspartei
- Regel 18 ter Endgültige Entscheidung über den Status einer Marke in einer benannten Vertragspartei
- Regel 19 Ungültigerklärungen in benannten Vertragsparteien
- Regel 20 Einschränkung des Verfügungsrechts des Inhabers
- Regel 20 bis Lizenzen
- Regel 21 ²² Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung
- Regel 21 bis Andere Sachverhalte hinsichtlich der Inanspruchnahme des Zeitrangs
- Regel 22 Erlöschen der Wirkung des Basisgesuchs, der sich aus ihm ergebenden Eintragung oder der Basiseintragung
- Regel 23 Teilung oder Zusammenführung von Basisgesuchen, von sich aus ihnen ergebenden Eintragungen oder von Basiseintragungen
- Regel 23 bis Durch das Internationale Büro übersandte Mitteilungen der Behörden der benannten Vertragsparteien
- Kapitel 5 Nachträgliche Benennungen; Änderungen
- Regel 24 Benennung im Anschluss an die internationale Registrierung
- Regel 25 Antrag auf Eintragung
- Regel 26 Mängel in den Anträgen auf Eintragung nach Regel 25
- Regel 27 Eintragung und Mitteilung einer Änderung oder einer Löschung; Erklärung über die Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers oder einer Einschränkung
- Regel 27 bis Teilung einer internationalen Registrierung
- Regel 27 ter Zusammenführung internationaler Registrierungen
- Regel 28 Berichtigungen im internationalen Register
- Kapitel 6 Erneuerungen
- Regel 29 Offiziöse Mitteilung über den Schutzablauf
- Regel 30 Einzelheiten betreffend die Erneuerung
- Regel 31 Eintragung der Erneuerung; Mitteilung und Bescheinigung
- Kapitel 7 Blatt und Datenbank
- Regel 32 Blatt
- Regel 33 Elektronische Datenbank
- Kapitel 8 Gebühren
- Regel 34 Gebührenbetrag und Zahlung der Gebühren
- Regel 35 Währung, in der die Zahlungen zu entrichten sind
- Regel 36 Gebührenfreiheit
- Regel 37 Verteilung der Zusatz- und Ergänzungsgebühren
- Regel 38 Gutschrift individueller Gebühren auf den Konten der betroffenen Vertragsparteien
- Kapitel 9 Verschiedenes
- Regel 39 Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen in bestimmten Nachfolgestaaten
- Regel 40 Inkrafttreten; Übergangsbestimmungen
- Regel 41 Verwaltungsvorschriften
- Gebührenverzeichnis ²⁹
- Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des Protokolls zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken ³¹
- Verzeichnis der Vorschriften
- Erster Teil Begriffsbestimmungen
- Vorschrift 1 Abkürzungen
- Zweiter Teil Formblätter
- Vorschrift 2 Vorgeschriebene Formblätter
- Vorschrift 3 Fakultative Formblätter
- Vorschrift 4 Veröffentlichung und Bereitstellung der Formblätter
- Vorschrift 5 …
- Dritter Teil Mitteilungen an das Internationale Büro; Unterschrift
- Vorschrift 6 Erfordernis der Schriftform; Versand mehrerer Schriftstücke in einem Umschlag
- Vorschrift 7 Unterschrift
- Vorschrift 8 …
- Vorschrift 9 …
- Vorschrift 10 …
- Vorschrift 11 Elektronische Mitteilungen; Bestätigung des Eingangs einer elektronischen Mitteilung durch das Internationale Büro und Tag des Eingangs
- Vierter Teil Erfordernisse in Bezug auf Namen und Anschriften
- Vorschrift 12 Namen und Anschriften
- Vorschrift 13 Zustellungsanschrift
- Fünfter Teil Mitteilung vorläufiger Schutzverweigerugen
- Vorschrift 14 Datum des Versands einer Mitteilung der vorläufigen Schutzverweigerung
- Vorschrift 15 Inhalt einer Mitteilung der auf einen Widerspruch gestützten vorläufigen Schutzverweigerung
- Sechster Teil Nummerierung internationaler Registrierungen
- Vorschrift 16 Nummerierung nach einer Teilung oder teilweisen Änderung des Inhabers
- Vorschrift 17 Nummerierung nach Zusammenführung internationaler Registrierungen
- Vorschrift 18 Nummerierung nach Erklärung der Unwirksamkeit einer Änderung des Inhabers
- Siebter Teil Zahlung der Gebühren
- Vorschrift 19 Zahlungsweise
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