Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunk... (946.202.3) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
- Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM)
 - Art. 1 Bewilligungspflicht
 - Art. 2 Ausnahmen
 - Art. 3 Verweigerung
 - Art. 4 Zuständigkeiten im Bewilligungsverfahren
 - Art. 5 Verhältnis zur Güterkontrollverordnung
 - Art. 6 Anpassung des Anhangs
 - Art. 7 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 8 Inkrafttreten
 - Anhang
 - Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung