Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (946.231.169.9) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
- Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
 - 1. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
 - Art. 1 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
 - Art. 2 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 3 Begriffsbestimmungen
 - Art. 4 Ein- und Durchreiseverbot
 - 2. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 5 Kontrolle und Vollzug
 - Art. 6 Meldepflichten
 - Art. 7 Strafbestimmungen
 - 3. Abschnitt: Automatische Übernahme von Listen, Veröffentlichung und Inkrafttreten ¹⁶
 - Art. 8 ¹⁷ Automatische Übernahme von Listen der natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen, die Gegenstand von Sanktionen sind
 - Art. 8 a ¹⁸ Veröffentlichung
 - Art. 9 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹⁹
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten
 - Anhang 2 ²²
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²³