Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (748.03)
INHALT
Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL)
- Verordnung über die Finanzhilfen für Ausbildungen im Bereich der Luftfahrt (VFAL)
- Art. 1 Unterstützte Ausbildungen
- Art. 2 Eignung und Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten
- Art. 3 Prioritätenordnung
- Art. 4 Ausbildungsstätten
- Art. 5 Höhe der Finanzhilfe
- Art. 6 Auszahlungsmodalitäten
- Art. 7 Rückzahlungspflicht
- Art. 8 Gesuch
- Art. 9 Entscheid
- Art. 10 Einreichung der Rechnungen und Auszahlung
- Art. 11 Nachweise über den Ausbildungsabschluss und die Anstellung
- Art. 12 Übergangsbestimmung
- Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 14 Inkrafttreten
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