Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar (946.231.157.5) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar
 - 1. Abschnitt: Begriffe
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Zwangsmassnahmen
 - Art. 2 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
 - Art. 3 Ein- und Durchreiseverbot
 - Art. 4 Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und Gütern zur internen Repression
 - Art. 5 Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
 - Art. 6 Verbot betreffend doppelt verwendbare Güter
 - Art. 7 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
 - Art. 8 Verbot betreffend Bildungsdienstleistungen
 - 3. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
 - Art. 9 Kontrolle und Vollzug
 - Art. 10 Meldepflichten
 - Art. 11 Strafbestimmungen
 - 4. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
 - Art. 12 Veröffentlichung
 - Art. 13 Aufhebung eines anderen Erlasses
 - Art. 14 Übergangsbestimmung
 - Art. 15 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ¹²
 - Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ¹³
 - Anhang 2
 - Güter, die zur internen Repression verwendet werden können
 - Anhang 3
 - Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
 - 1. Ausrüstung
 - 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
 - 4. Ausnahmen