Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (946.231.116.9)
INHALT
Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
- Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
- Art. 3 Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 Maschinen
- Art. 7 Ausnahmen von den Artikeln 4‒6
- Art. 8 Bewilligungsverfahren
- Art. 9 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 10 Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
- Art. 11 Weitere Güter
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 12 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 13 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 14 Versicherungen und Rückversicherungen
- Art. 15 Öffentliche Finanzhilfen für den Handel
- Art. 16 Ausgabe von und Handel mit Finanzinstrumenten
- Art. 17 Gewährung von Darlehen
- Art. 18 Entgegennahme von Einlagen
- Art. 19 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 20 Erbringung von Dienstleistungen durch Zentralverwahrer
- Art. 21 Verkauf von Effekten
- Art. 22 Transaktionen mit der Nationalbank der Republik Belarus
- Art. 23 ⁹ Spezialisierte Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 24 Banknoten
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 25 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 26 Luftverkehr
- Art. 27 Erfüllung bestimmter Forderungen
- 5. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 28
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Vollzug
- Art. 30 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 31 Übergangsbestimmungen
- Art. 32 Veröffentlichung
- Art. 33 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Güter zur internen Repression
- Anhang 2
- Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungszwecken
- 1. Ausrüstung
- 2. Software für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 3. Technologie für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der Ausrüstung nach Ziffer 1
- 4. Ausnahmen
- Anhang 3
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ¹⁶
- Anhang 4
- Maschinen
- Anhang 5 ¹⁷
- Natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen, denen eine Bewilligung von Ausnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 verweigert wird ¹⁸
- Anhang 6
- Güter zur Herstellung oder Verarbeitung von Tabakerzeugnissen
- Anhang 7
- Erdöl und Erdölprodukte
- Anhang 8
- Kaliumchloridprodukte
- Anhang 9
- Holzprodukte
- Anhang 10
- Zementprodukte
- Anhang 11
- Eisen- und Stahlprodukte
- Anhang 12
- Kautschukprodukte
- Anhang 13 ¹⁹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²⁰
- Anhang 14
- Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²¹
- Anhang 15 ²²
- Banken und andere Unternehmen und Organisationen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²³
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