Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter ... (730.02)
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV)
- Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 1. Abschnitt: Serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte und deren serienmässig hergestellte Bestandteile
- Art. 3 Allgemeine Voraussetzungen
- Art. 4 Mindestanforderungen
- Art. 5 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 6 Kennzeichnung
- Art. 7 Konformitätserklärung
- Art. 8 Technische Unterlagen
- Art. 9 Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen
- 2. Abschnitt: Serienmässig hergestellte Personenwagen, Lieferwagen, leichte Sattelschlepper und deren serienmässig hergestellte Bestandteile ¹⁵
- Art. 10 ¹⁶ Kennzeichnung bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern
- Art. 11 Information der Öffentlichkeit in Bezug auf Anhang 4.1
- Art. 12 Ausführungsbestimmungen zu Anhang 4.1
- Art. 12 a ²⁵ Biogener Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas
- Art. 13 ²⁶ Inverkehrbringen und Abgeben von Reifen
- 3. Kapitel: Vollzug
- Art. 14 ²⁹ Kontrolle und Massnahmen
- Art. 15 ³²
- 4. Kapitel: Strafbestimmungen
- Art. 16 ³³
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Änderung anderer Erlasse
- Art. 17 a ³⁴ Übergangsbestimmung zu Artikel 12
- Art. 18 Inkrafttreten
- Anhang 1.1 ³⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Kühlgeräte
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.2 ³⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.3
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswäschetrockner
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.4 ⁴⁶
- Anhang 1.5 ⁴⁷
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltsgeschirrspüler
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.6 ⁵⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltselektrobacköfen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.7 ⁵⁴
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltsdunstabzugshauben
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.8 ⁵⁸
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Staubsauger
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- Anhänge 1.9–1.11 ⁶²
- Anhang 1.12 ⁶³
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von elektronischen Displays
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.13
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Raumklimageräte und Komfortventilatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 1.14 ⁷⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener gewerblicher Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und Prozesskühler
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.15 ⁷⁵
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.16 ⁸¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.17 ⁸⁷
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Lüftungsanlagen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.18 ⁹²
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Einzelraumheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.19 ⁹⁷
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.20 ¹⁰²
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Festbrennstoffkesseln
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.21 ¹⁰⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von netzbetriebenen Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.22 ¹⁰⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 2.1 ¹¹²
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.2 ¹²⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener externer Netzteile
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.3 ¹²²
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Computern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.4
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Set-Top-Boxen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.5 ¹³⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltskochmulden
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.6
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Ventilatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.7 ¹³⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Motoren und Frequenzumrichtern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 2.8 ¹⁴¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Nassläufer-Umwälzpumpen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.9
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Wasserpumpen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.10 ¹⁵⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Leistungstransformatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.11 ¹⁵⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten, Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.12 ¹⁵⁸
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Servern und Datenspeicherprodukten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.13 ¹⁶⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Schweissgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 3.1 ¹⁶²
- Anhang 3.2 ¹⁶³
- Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften netzbetriebener Haushaltskaffeemaschinen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Konformitätsbewertungsverfahren
- 3 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 4.1 ¹⁶⁵
- Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern
- 1 Bestimmungen zum Energieverbrauch
- 2 Bestimmungen zu den CO 2 -Emissionen
- 3 Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien
- 4 Kennzeichnung in Verkaufsstellen und an Ausstellungen
- 5 Kennzeichnung in der Werbung
- 6 Kennzeichnung in Verkaufsinseraten
- 7 Kennzeichnung in Preislisten und Online-Konfiguratoren
- 8 Fahrzeuge mit mehreren Energieträgern
- 9 Übergangsbestimmung zu Ziffer 3
- 10 Beispiel der Darstellung der Energieetikette
- 11 Beispiel der Darstellung der Skala der Energieeffizienz-Kategorien
- Anhang 4.2 ¹⁶⁹
- Angabe der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Angaben und Kennzeichnung
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- Anhang 5
- Änderung anderer Erlasse
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