Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter ... (730.02)
INHALT
Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV)
- Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 1. Abschnitt: Serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte und deren serienmässig hergestellte Bestandteile
- Art. 3 Allgemeine Voraussetzungen
- Art. 4 Mindestanforderungen
- Art. 5 Konformitätsbewertungsverfahren
- Art. 6 Kennzeichnung
- Art. 7 Konformitätserklärung
- Art. 8 Technische Unterlagen
- Art. 9 Prüf- und Konformitätsbewertungsstellen
- 2. Abschnitt: Serienmässig hergestellte Personenwagen, Lieferwagen, leichte Sattelschlepper und deren serienmässig hergestellte Bestandteile ¹⁴
- Art. 10 ¹⁵ Kennzeichnung bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern
- Art. 11 Information der Öffentlichkeit in Bezug auf Anhang 4.1
- Art. 12 Ausführungsbestimmungen zu Anhang 4.1
- Art. 12 a ²⁴ Biogener Anteil des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas
- Art. 13 ²⁵ Inverkehrbringen und Abgeben von Reifen
- 3. Kapitel: Vollzug
- Art. 14 ²⁸ Kontrolle und Massnahmen
- Art. 15 ³¹
- 4. Kapitel: Strafbestimmungen
- Art. 16 ³²
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Änderung anderer Erlasse
- Art. 17 a ³³ Übergangsbestimmung zu Artikel 12
- Art. 18 Inkrafttreten
- Anhang 1.1 ³⁵
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Kühlgeräte
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.2 ³⁸
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.3
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltswäschetrockner
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.4 ⁴⁵
- Anhang 1.5 ⁴⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltsgeschirrspüler
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.6 ⁴⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltselektrobacköfen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.7 ⁵³
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltsdunstabzugshauben
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.8 ⁵⁷
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Staubsauger
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- Anhänge 1.9–1.11 ⁶¹
- Anhang 1.12 ⁶²
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von elektronischen Displays
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.13
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Raumklimageräte und Komfortventilatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 1.14 ⁶⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener gewerblicher Kühllagerschränke, Schnellkühler/-froster, Verflüssigungssätze und Prozesskühler
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.15 ⁷⁴
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.16 ⁸⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.17 ⁸⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Lüftungsanlagen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.18 ⁹¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Einzelraumheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 1.19 ⁹⁶
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.20 ¹⁰¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Festbrennstoffkesseln
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.21 ¹⁰⁵
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von netzbetriebenen Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 1.22 ¹⁰⁸
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 2.1 ¹¹¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und Aus-Zustand
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.2 ¹¹⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener externer Netzteile
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.3 ¹²¹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Computern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.4
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Set-Top-Boxen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.5 ¹²⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Haushaltskochmulden
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.6
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Ventilatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.7 ¹³⁸
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Motoren und Frequenzumrichtern
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmung
- Anhang 2.8 ¹⁴⁰
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Nassläufer-Umwälzpumpen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.9
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Wasserpumpen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- Anhang 2.10 ¹⁴⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Leistungstransformatoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.11 ¹⁵⁵
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Luftheizungsprodukten, Kühlungsprodukten, Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur und Gebläsekonvektoren
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.12 ¹⁵⁷
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Servern und Datenspeicherprodukten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 2.13 ¹⁵⁹
- Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben von Schweissgeräten
- 1 Geltungsbereich
- 2 Anforderungen an das Inverkehrbringen und Abgeben
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- 4 Angabe des Energieverbrauchs
- 5 Übergangsbestimmungen
- Anhang 3.1 ¹⁶¹
- Anhang 3.2 ¹⁶²
- Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften netzbetriebener Haushaltskaffeemaschinen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Konformitätsbewertungsverfahren
- 3 Angabe des Energieverbrauchs und Kennzeichnung
- Anhang 4.1 ¹⁶⁴
- Angabe des Energieverbrauchs und weiterer Eigenschaften von Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern
- 1 Bestimmungen zum Energieverbrauch
- 2 Bestimmungen zu den CO 2 -Emissionen
- 3 Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien
- 4 Kennzeichnung in Verkaufsstellen und an Ausstellungen
- 5 Kennzeichnung in der Werbung
- 6 Kennzeichnung in Verkaufsinseraten
- 7 Kennzeichnung in Preislisten und Online-Konfiguratoren
- 8 Fahrzeuge mit mehreren Energieträgern
- 9 Übergangsbestimmung zu Ziffer 3
- 10 Beispiel der Darstellung der Energieetikette
- 11 Beispiel der Darstellung der Skala der Energieeffizienz-Kategorien
- Anhang 4.2 ¹⁶⁸
- Angabe der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen
- 1 Geltungsbereich
- 2 Angaben und Kennzeichnung
- 3 Konformitätsbewertungsverfahren
- Anhang 5
- Änderung anderer Erlasse
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