Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung ... (172.220.111.91)
INHALT
Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS)
- Verordnung des VBS über das Personal für die Friedensförderung, die Stärkung der Menschenrechte und die humanitäre Hilfe (PVFMH-VBS)
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Eignungsabklärung für die Friedensförderung
- Art. 2 Durchführung der Eignungsprüfung
- Art. 3 Gegenstand der Eignungsabklärung
- Art. 4 Bestimmung der Anforderungsprofile
- Art. 5 Ort und Dauer der Eignungsabklärung
- Art. 6 ⁴
- 3. Abschnitt: Ausbildung des Personals
- Art. 7 Einsatzbezogene Ausbildung
- Art. 8 ⁵
- Art. 9 ⁶ Ausbildungsdienste nach VMDP
- 4. Abschnitt: Arbeitsverhältnis und Zuständigkeiten
- Art. 10 Arbeitsverhältnis
- Art. 11 Befristung des Arbeitsvertrags
- Art. 11 a ¹³ Arbeitsverträge für Spezialistinnen und Spezialisten
- Art. 12 Militärischer Grad
- Art. 13 Zuständigkeiten hinsichtlich Arbeitgeberentscheide und Personalbetreuung
- Art. 14 Qualifikation und Vorschlag
- Art. 15 Melden des militärdienstpflichtigen Personals bei der Wehrpflichtersatzverwaltung
- Art. 16 Arbeitstage und Ruhetage im Einsatz
- Art. 17 Ferien
- Art. 18 Urlaub für das Ein- und das Auspacken
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 20 Inkrafttreten
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