Verordnung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder in... (221.218.2)
INHALT
Verordnung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft
- Verordnung über die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland zu Ehe oder fester Partnerschaft
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Bewilligungspflicht
- Art. 3 Berufsmässigkeit
- Art. 4 Unvereinbarkeit der Vermittlung mit anderen Tätigkeiten
- 2. Abschnitt: Bewilligung
- Art. 5 Bewilligungsgesuch
- Art. 6 Erteilung der Bewilligung
- Art. 7 Dauer und Umfang der Bewilligung
- 3. Abschnitt: Kaution für die Rückreisekosten der Personen, die vermittelt werden sollen
- Art. 8 Zweck und Höhe
- Art. 9 Form
- Art. 10 Freigabe und Herausgabe
- 4. Abschnitt: Entzug und Aufhebung der Bewilligung
- Art. 11 Entzug
- Art. 12 Aufhebung
- 5. Abschnitt: Behörden und Verfahren
- Art. 13 Zuständige Behörden
- Art. 14 Mitteilung der Verfügungen an Bundesbehörden, Verzeichnis der Vermittlungsstellen mit Bewilligung
- Art. 15 Anzeigepflichten und Rechtshilfe
- Art. 16 Mitteilungspflichten
- Art. 17 ²
- 6. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 18
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Übergangsbestimmung
- Art. 20 Inkrafttreten
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