Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (142.201) 
                
                
            INHALT
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
 - 1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe ⁴
 - Art. 1 ⁵ Geltungsbereich
 - Art. 1 a ⁸ Unselbstständige Erwerbstätigkeit
 - Art. 2 Selbstständige Erwerbstätigkeit
 - Art. 3 Grenzüberschreitende Dienstleistung
 - Art. 4 Entscheid über die Erwerbstätigkeit
 - 2. Kapitel: Anmelde- und Bewilligungsverfahren
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
 - Art. 5 ¹² Einreiseerlaubnis
 - Art. 6 Bewilligungsverfahren
 - Art. 7 Bewilligung zur Berufsausübung
 - Art. 8 Ausländische Ausweispapiere
 - 2. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
 - Art. 9 Aufenthalt ohne Anmeldung
 - Art. 10 Aufenthalt mit Anmeldung
 - Art. 11 Verlängerung des Visums
 - 3. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
 - Art. 12 Kurzfristige Erwerbstätigkeit
 - Art. 13 Anmeldefrist für Privatpersonal
 - Art. 13 a ¹⁸ Meldepflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Nicht‑EU/EFTA-Staaten
 - Art. 14 Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit bis zu acht Tagen
 - 4. Abschnitt: Allgemeine Anmelde- und Abmeldebestimmungen
 - Art. 15 An- und Abmeldung nach einem Wohnortswechsel
 - Art. 16 An- und Abmeldung bei einem Wochenaufenthalt
 - Art. 17 Zuständige Stellen für die An- und Abmeldung
 - Art. 18 Meldeverfahren bei gewerbsmässiger Beherbergung
 - 3. Kapitel: Zulassung
 - 1. Abschnitt: Zulassung zu einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
 - Art. 18 a ²¹ Kurzaufenthaltsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen
 - Art. 19 ²² Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen ²³
 - Art. 19 a ²⁷ Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen des FZA oder des EFTA-Übereinkommens ²⁸
 - Art. 19 b ³² Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs
 - Art. 20 ³⁴ Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ³⁵
 - Art. 20 a ³⁹ Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen des FZA oder des EFTA-Übereinkommens
 - Art. 20 b ⁴² Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs
 - Art. 21 Keine Anrechnung an die Höchstzahlen
 - Art. 22 Lohn- und Arbeitsbedingungen
 - Art. 22 a ⁴⁵ Dauer der Entschädigungspflicht bei langfristigen Entsendungen
 - Art. 22 b ⁴⁷ Zulassungsvoraussetzungen für Betreuungs- und Lehrpersonen
 - 2. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung
 - Art. 23 Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung ⁴⁸
 - Art. 24 Anforderungen an die Schulen
 - 3. Abschnitt: Rentnerinnen und Rentner
 - Art. 25
 - 4. Abschnitt: Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen
 - Art. 26 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung
 - Art. 27 Familienangehörige mit Anspruch auf Erwerbstätigkeit
 - Art. 28 ⁵³
 - Art. 29 Ausländische Kinder von Schweizerinnen und Schweizern
 - Art. 30 Ehemalige Schweizerinnen und Schweizer
 - Art. 30 a ⁵⁹ Berufliche Grundbildung
 - Art. 31 Schwerwiegender persönlicher Härtefall
 - Art. 32 Wichtige öffentliche Interessen
 - Art. 33 Pflegekinder
 - Art. 34 ⁶⁷
 - Art. 35 Erholungs- und Bedenkzeit für Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel ⁶⁸
 - Art. 36 Aufenthalt von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel
 - Art. 36 a ⁷³ Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen des ausserprozessualen Zeugenschutzes
 - Art. 37 Hilfs- und Entwicklungsprojekte
 - Art. 38 Aus- und Weiterbildung mit Nebenerwerb
 - Art. 39 Ausbildung mit obligatorischem Praktikum
 - Art. 40 Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule
 - Art. 41 Internationaler Austausch
 - Art. 42 Stagiaires
 - Art. 43 Zulassung für besondere internationale Funktionen
 - Art. 44 Nebenerwerbstätigkeit von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
 - Art. 45 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
 - Art. 46 Betrieblicher Transfer in internationalen Unternehmen
 - Art. 47 ⁷⁵
 - Art. 48 Au-Pair-Angestellte
 - Art. 49 Wiederzulassung von Ausländerinnen und Ausländern
 - Art. 50 Wiedereinreise nach Auslandaufenthalt zu Erwerbs- oder Weiterbildungszwecken ⁷⁹
 - Art. 51 Wiedereinreise nach Militärdienst im Ausland
 - Art. 52 Asylsuchende
 - Art. 53 ⁸⁵ Schutzbedürftige
 - Art. 53 a ⁸⁶ Beschäftigungsprogramme
 - 5. Abschnitt: Änderung des Aufenthaltszwecks
 - Art. 54
 - 4. Kapitel: Regelung des Aufenthalts
 - 1. Abschnitt: Kurzaufenthaltsbewilligungen
 - Art. 55 Stellenwechsel
 - Art. 56 Erneuerung
 - Art. 57 Aneinanderreihung
 - 2. Abschnitt: Aufenthaltsbewilligungen
 - Art. 58 Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung
 - Art. 59 Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
 - 3. Abschnitt: Niederlassungsbewilligungen
 - Art. 60 ⁸⁹ Erteilung der Niederlassungsbewilligung
 - Art. 61 ⁹⁰ Erneute Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Auslandaufenthalt
 - Art. 61 a ⁹¹ Erneute Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Rückstufung
 - Art. 62 Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung
 - Art. 62 a ⁹⁵ Rückstufung
 - Art. 63 ⁹⁶ Gesuch um Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Ausweises für die Niederlassungsbewilligung
 - 4. Abschnitt: Erwerbstätige Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge und Staatenlose ⁹⁷
 - Art. 64 ⁹⁸ Stellenwechsel
 - Art. 65 ¹⁰² Meldung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen
 - Art. 65 a ¹⁰⁷ Meldung der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen
 - Art. 65 b ¹⁰⁹ Erfassung und Übermittlung der gemeldeten Daten
 - Art. 65 c ¹¹¹ Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
 - 5. Abschnitt: Örtlicher Geltungsbereich der Bewilligungen
 - Art. 66 Kantonaler Geltungsbereich
 - Art. 67 Kantonswechsel
 - Art. 68 Aufenthalt ohne Kantonswechsel ¹¹⁴
 - Art. 69 ¹¹⁶ Zuständigkeit bei bevormundeten Kindern und bei einer umfassenden Beistandschaft
 - Art. 70 Strafvollzug, Massnahmenvollzug und zivilrechtliche Unterbringung
 - 5. Kapitel: ¹²¹ Ausländerausweis
 - Art. 71 Ausländerausweise nach Artikel 41 Absatz 1 AIG
 - Art. 71 a Weitere Ausländerausweise
 - Art. 71 b Nicht biometrischer Ausländerausweis
 - Art. 71 c Biometrischer Ausländerausweis
 - Art. 71 d ¹³⁵ Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises
 - Art. 71 e Erfassung der Fotografie, der Fingerabdrücke und der Unterschrift
 - Art. 71 f Persönliche Vorsprache bei der Behörde
 - Art. 71 g ¹⁴⁸ Aktualisierung des Ausländerausweises ¹⁴⁹
 - Art. 71 h Verpflichtung der Kantone
 - Art. 71 i ¹⁵⁰ Ausstellung eines neuen Ausländerausweises in einer anderen Amtssprache
 - Art. 72 Vorweisung und Entzug des Ausländerausweises
 - Art. 72 a ¹⁵¹ Lesen der Fingerabdrücke
 - 5 a . Kapitel: ¹⁵³ Stelle zur Ausfertigung des biometrischen Ausländerausweises
 - Art. 72 b Nachweis des guten Rufes
 - Art. 72 c Einreichungs- und Prüfungspflicht
 - 6. Kapitel: Familiennachzug
 - Art. 73 Frist für den Familiennachzug von Personen mit Aufenthaltsbewilligung
 - Art. 73 a ¹⁵⁶ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
 - Art. 73 b ¹⁵⁷ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
 - Art. 74 Familiennachzug bei einer vorläufigen Aufnahme
 - Art. 74 a ¹⁶⁰ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug und Einbezug in die vorläufige Aufnahme
 - Art. 75 Wichtige familiäre Gründe für einen späteren Nachzug von Kindern
 - Art. 76 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens
 - Art. 77 Auflösung der Familiengemeinschaft
 - 6 a . Kapitel: ¹⁶⁹ Integrationskriterien
 - Art. 77 a Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
 - Art. 77 b Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
 - Art. 77 c Respektierung der Werte der Bundesverfassung
 - Art. 77 d Sprachkompetenzen und Sprachnachweis
 - Art. 77 e Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
 - Art. 77 f Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
 - Art. 77 g Integrationsvereinbarungen und -empfehlungen
 - 7. Kapitel: Beendigung des Aufenthalts
 - Art. 78 Rückehr- und Wiedereingliederungshilfe
 - Art. 79 Erlöschen der Bewilligung
 - Art. 80 ¹⁷³
 - Art. 81 Erlass eines Einreiseverbots
 - 8. Kapitel: Meldepflichten, Amtshilfe und Datenbekanntgabe ¹⁷⁴
 - Art. 82 ¹⁷⁵ Meldepflichten im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen sowie mit zivil- und strafrechtlichen Urteilen
 - Art. 82 a ¹⁷⁶ Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Zivilstand
 - Art. 82 b ¹⁷⁷ Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfe
 - Art. 82 c ¹⁷⁸ Meldepflichten im Zusammenhang mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung
 - Art. 82 d ¹⁸² Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Ergänzungsleistungen
 - Art. 82 e ¹⁸⁴ Meldepflichten im Zusammenhang mit Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden
 - Art. 82 f ¹⁸⁵ Meldepflichten im Zusammenhang mit Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
 - Art. 82 g ¹⁸⁷ Bekanntgabe von Daten an einen Dublin-Staat
 - 9. Kapitel: Arbeitsmarktlicher Vorentscheid und Zustimmungsverfahren
 - Art. 83 Arbeitsmarktlicher Vorentscheid
 - Art. 83 a ¹⁹² Anerkennung von ausländischen Wegweisungsverfügungen
 - Art. 84 Gültigkeit der arbeitsmarktlichen Vorentscheide
 - Art. 85 ¹⁹⁸ Zustimmungspflichtige Bewilligungen und Vorentscheide
 - Art. 86 Zustimmungsverfahren
 - 10. Kapitel: Datenschutz
 - Art. 87 Datenerhebung zur Identifikation
 - 10 a . Kapitel: ²²⁴ Eurodac
 - Art. 87 a Fingerabdruckspezialistinnen und -spezialisten
 - Art. 87 b Recht auf Auskunft und Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten im Eurodac
 - Art. 87 c Haftung in Zusammenhang mit dem Betrieb des Eurodac
 - Art. 87 d Aufsicht über die Bearbeitung von Daten im Eurodac und Datensicherheit
 - 11. Kapitel: Zuständigkeiten, Mitteilungen und Fristen
 - Art. 88 Vollzugsbehörden
 - Art. 88 a ²²⁹ Spezielle Situation von unbegleiteten Minderjährigen
 - Art. 89 Weisungen des SEM
 - Art. 89 a ²³⁰ Bekanntgabe von Personendaten an einen Staat, der durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist
 - Art. 90 Fristenberechnung
 - 11 a . Kapitel: ²³² Strafbestimmungen
 - Art. 90 a ²³³
 - 12. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 91 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 91 a ²³⁹
 - Art. 91 b ²⁴⁰
 - Art. 91 c ²⁴¹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. August 2018
 - Art. 91 d ²⁴³ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. März 2019
 - Art. 92 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ²⁴⁵
 - Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen
 - Anhang 2 ²⁴⁷
 - Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen
 - Anhang 3 ²⁴⁹
 - Schengen-Assoziierungsabkommen
 - Anhang 4 ²⁵⁶
 - Dublin-Assoziierungsabkommen