Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (142.201)
INHALT
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- 1. Kapitel: Geltungsbereich und Begriffe ⁴
- Art. 1 ⁵ Geltungsbereich
- Art. 1 a ⁸ Unselbstständige Erwerbstätigkeit
- Art. 2 Selbstständige Erwerbstätigkeit
- Art. 3 Grenzüberschreitende Dienstleistung
- Art. 4 Entscheid über die Erwerbstätigkeit
- 2. Kapitel: Anmelde- und Bewilligungsverfahren
- 1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- Art. 5 ¹² Einreiseerlaubnis
- Art. 6 Bewilligungsverfahren
- Art. 7 Bewilligung zur Berufsausübung
- Art. 8 Ausländische Ausweispapiere
- 2. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit
- Art. 9 Aufenthalt ohne Anmeldung
- Art. 10 Aufenthalt mit Anmeldung
- Art. 11 Verlängerung des Visums
- 3. Abschnitt: Anmelde- und Bewilligungsverfahren bei Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
- Art. 12 Kurzfristige Erwerbstätigkeit
- Art. 13 Anmeldefrist für Privatpersonal
- Art. 13 a ¹⁸ Meldepflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Nicht‑EU/EFTA-Staaten
- Art. 14 Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit bis zu acht Tagen
- 4. Abschnitt: Allgemeine Anmelde- und Abmeldebestimmungen
- Art. 15 An- und Abmeldung nach einem Wohnortswechsel
- Art. 16 An- und Abmeldung bei einem Wochenaufenthalt
- Art. 17 Zuständige Stellen für die An- und Abmeldung
- Art. 18 Meldeverfahren bei gewerbsmässiger Beherbergung
- 3. Kapitel: Zulassung
- 1. Abschnitt: Zulassung zu einem Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit
- Art. 18 a ²¹ Kurzaufenthaltsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen
- Art. 19 ²² Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen ²³
- Art. 19 a ²⁷ Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen des FZA oder des EFTA-Übereinkommens ²⁸
- Art. 19 b ³² Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs
- Art. 20 ³⁴ Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ³⁵
- Art. 20 a ³⁹ Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für das Erbringen von Dienstleistungen im Rahmen des FZA oder des EFTA-Übereinkommens
- Art. 20 b ⁴² Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs
- Art. 21 Keine Anrechnung an die Höchstzahlen
- Art. 22 Lohn- und Arbeitsbedingungen
- Art. 22 a ⁴⁵ Dauer der Entschädigungspflicht bei langfristigen Entsendungen
- Art. 22 b ⁴⁷ Zulassungsvoraussetzungen für Betreuungs- und Lehrpersonen
- 2. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung
- Art. 23 Voraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung ⁴⁸
- Art. 24 Anforderungen an die Schulen
- 3. Abschnitt: Rentnerinnen und Rentner
- Art. 25
- 4. Abschnitt: Abweichungen von den Zulassungsvoraussetzungen
- Art. 26 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung
- Art. 27 Familienangehörige mit Anspruch auf Erwerbstätigkeit
- Art. 28 ⁵³
- Art. 29 Ausländische Kinder von Schweizerinnen und Schweizern
- Art. 30 Ehemalige Schweizerinnen und Schweizer
- Art. 30 a ⁵⁹ Berufliche Grundbildung
- Art. 31 Schwerwiegender persönlicher Härtefall
- Art. 32 Wichtige öffentliche Interessen
- Art. 33 Pflegekinder
- Art. 34 ⁶⁷
- Art. 35 Erholungs- und Bedenkzeit für Opfer sowie Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel ⁶⁸
- Art. 36 Aufenthalt von Opfern und Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel
- Art. 36 a ⁷³ Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern im Rahmen des ausserprozessualen Zeugenschutzes
- Art. 37 Hilfs- und Entwicklungsprojekte
- Art. 38 Aus- und Weiterbildung mit Nebenerwerb
- Art. 39 Ausbildung mit obligatorischem Praktikum
- Art. 40 Erwerbstätigkeit während der Weiterbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule
- Art. 41 Internationaler Austausch
- Art. 42 Stagiaires
- Art. 43 Zulassung für besondere internationale Funktionen
- Art. 44 Nebenerwerbstätigkeit von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
- Art. 45 Erwerbstätigkeit der Familienangehörigen von Personen mit besonderen internationalen Funktionen
- Art. 46 Betrieblicher Transfer in internationalen Unternehmen
- Art. 47 ⁷⁵
- Art. 48 Au-Pair-Angestellte
- Art. 49 Wiederzulassung von Ausländerinnen und Ausländern
- Art. 50 Wiedereinreise nach Auslandaufenthalt zu Erwerbs- oder Weiterbildungszwecken ⁷⁹
- Art. 51 Wiedereinreise nach Militärdienst im Ausland
- Art. 52 Asylsuchende
- Art. 53 ⁸⁵ Schutzbedürftige
- Art. 53 a ⁸⁶ Beschäftigungsprogramme
- 5. Abschnitt: Änderung des Aufenthaltszwecks
- Art. 54
- 4. Kapitel: Regelung des Aufenthalts
- 1. Abschnitt: Kurzaufenthaltsbewilligungen
- Art. 55 Stellenwechsel
- Art. 56 Erneuerung
- Art. 57 Aneinanderreihung
- 2. Abschnitt: Aufenthaltsbewilligungen
- Art. 58 Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung
- Art. 59 Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
- 3. Abschnitt: Niederlassungsbewilligungen
- Art. 60 ⁸⁹ Erteilung der Niederlassungsbewilligung
- Art. 61 ⁹⁰ Erneute Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Auslandaufenthalt
- Art. 61 a ⁹¹ Erneute Erteilung der Niederlassungsbewilligung nach Rückstufung
- Art. 62 Vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung
- Art. 62 a ⁹⁵ Rückstufung
- Art. 63 ⁹⁶ Gesuch um Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Ausweises für die Niederlassungsbewilligung
- 4. Abschnitt: Erwerbstätige Asylsuchende, Schutzbedürftige, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge und Staatenlose ⁹⁷
- Art. 64 ⁹⁸ Stellenwechsel
- Art. 65 ¹⁰² Meldung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen
- Art. 65 a ¹⁰⁷ Meldung der Beendigung einer Erwerbstätigkeit bei vorläufig Aufgenommenen, Flüchtlingen und Staatenlosen
- Art. 65 b ¹⁰⁹ Erfassung und Übermittlung der gemeldeten Daten
- Art. 65 c ¹¹¹ Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen
- 5. Abschnitt: Örtlicher Geltungsbereich der Bewilligungen
- Art. 66 Kantonaler Geltungsbereich
- Art. 67 Kantonswechsel
- Art. 68 Aufenthalt ohne Kantonswechsel ¹¹⁴
- Art. 69 ¹¹⁶ Zuständigkeit bei bevormundeten Kindern und bei einer umfassenden Beistandschaft
- Art. 70 Strafvollzug, Massnahmenvollzug und zivilrechtliche Unterbringung
- 5. Kapitel: ¹²¹ Ausländerausweis
- Art. 71 Ausländerausweise nach Artikel 41 Absatz 1 AIG
- Art. 71 a Weitere Ausländerausweise
- Art. 71 b Nicht biometrischer Ausländerausweis
- Art. 71 c Biometrischer Ausländerausweis
- Art. 71 d ¹³⁵ Empfängerinnen und Empfänger des biometrischen Ausländerausweises
- Art. 71 e Erfassung der Fotografie, der Fingerabdrücke und der Unterschrift
- Art. 71 f Persönliche Vorsprache bei der Behörde
- Art. 71 g ¹⁴⁸ Aktualisierung des Ausländerausweises ¹⁴⁹
- Art. 71 h Verpflichtung der Kantone
- Art. 71 i ¹⁵⁰ Ausstellung eines neuen Ausländerausweises in einer anderen Amtssprache
- Art. 72 Vorweisung und Entzug des Ausländerausweises
- Art. 72 a ¹⁵¹ Lesen der Fingerabdrücke
- 5 a . Kapitel: ¹⁵³ Stelle zur Ausfertigung des biometrischen Ausländerausweises
- Art. 72 b Nachweis des guten Rufes
- Art. 72 c Einreichungs- und Prüfungspflicht
- 6. Kapitel: Familiennachzug
- Art. 73 Frist für den Familiennachzug von Personen mit Aufenthaltsbewilligung
- Art. 73 a ¹⁵⁶ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung
- Art. 73 b ¹⁵⁷ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung
- Art. 74 Familiennachzug bei einer vorläufigen Aufnahme
- Art. 74 a ¹⁶⁰ Sprachkompetenzen beim Familiennachzug und Einbezug in die vorläufige Aufnahme
- Art. 75 Wichtige familiäre Gründe für einen späteren Nachzug von Kindern
- Art. 76 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens
- Art. 77 Auflösung der Familiengemeinschaft
- 6 a . Kapitel: ¹⁶⁹ Integrationskriterien
- Art. 77 a Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Art. 77 b Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz
- Art. 77 c Respektierung der Werte der Bundesverfassung
- Art. 77 d Sprachkompetenzen und Sprachnachweis
- Art. 77 e Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung
- Art. 77 f Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse
- Art. 77 g Integrationsvereinbarungen und -empfehlungen
- 7. Kapitel: Beendigung des Aufenthalts
- Art. 78 Rückehr- und Wiedereingliederungshilfe
- Art. 79 Erlöschen der Bewilligung
- Art. 80 ¹⁷³
- Art. 81 Erlass eines Einreiseverbots
- 8. Kapitel: Meldepflichten, Amtshilfe und Datenbekanntgabe ¹⁷⁴
- Art. 82 ¹⁷⁵ Meldepflichten im Zusammenhang mit Strafuntersuchungen sowie mit zivil- und strafrechtlichen Urteilen
- Art. 82 a ¹⁷⁶ Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Zivilstand
- Art. 82 b ¹⁷⁷ Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Sozialhilfe
- Art. 82 c ¹⁷⁸ Meldepflichten im Zusammenhang mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenversicherung
- Art. 82 d ¹⁸² Meldepflichten im Zusammenhang mit dem Bezug von Ergänzungsleistungen
- Art. 82 e ¹⁸⁴ Meldepflichten im Zusammenhang mit Disziplinarmassnahmen von Schulbehörden
- Art. 82 f ¹⁸⁵ Meldepflichten im Zusammenhang mit Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
- Art. 82 g ¹⁸⁷ Bekanntgabe von Daten an einen Dublin-Staat
- 9. Kapitel: Arbeitsmarktlicher Vorentscheid und Zustimmungsverfahren
- Art. 83 Arbeitsmarktlicher Vorentscheid
- Art. 83 a ¹⁹² Anerkennung von ausländischen Wegweisungsverfügungen
- Art. 84 Gültigkeit der arbeitsmarktlichen Vorentscheide
- Art. 85 ¹⁹⁸ Zustimmungspflichtige Bewilligungen und Vorentscheide
- Art. 86 Zustimmungsverfahren
- 10. Kapitel: Datenschutz
- Art. 87 Datenerhebung zur Identifikation
- 10 a . Kapitel: ²²⁴ Eurodac
- Art. 87 a Fingerabdruckspezialistinnen und -spezialisten
- Art. 87 b Recht auf Auskunft und Recht auf Berichtigung oder Löschung von Daten im Eurodac
- Art. 87 c Haftung in Zusammenhang mit dem Betrieb des Eurodac
- Art. 87 d Aufsicht über die Bearbeitung von Daten im Eurodac und Datensicherheit
- 11. Kapitel: Zuständigkeiten, Mitteilungen und Fristen
- Art. 88 Vollzugsbehörden
- Art. 88 a ²²⁹ Spezielle Situation von unbegleiteten Minderjährigen
- Art. 89 Weisungen des SEM
- Art. 89 a ²³⁰ Bekanntgabe von Personendaten an einen Staat, der durch keines der Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden ist
- Art. 90 Fristenberechnung
- 11 a . Kapitel: ²³² Strafbestimmungen
- Art. 90 a ²³³
- 12. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 91 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 91 a ²³⁹
- Art. 91 b ²⁴⁰
- Art. 91 c ²⁴¹ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 15. August 2018
- Art. 91 d ²⁴³ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. März 2019
- Art. 92 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁴⁵
- Höchstzahlen für Kurzaufenthaltsbewilligungen
- Anhang 2 ²⁴⁷
- Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen
- Anhang 3 ²⁴⁹
- Schengen-Assoziierungsabkommen
- Anhang 4 ²⁵⁶
- Dublin-Assoziierungsabkommen
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