Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (810.301) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (Humanforschungsverordnung, HFV)
- Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (Humanforschungsverordnung, HFV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Anwendbare Bestimmungen
 - Art. 3 Verantwortlichkeiten von Projektleitung und Sponsor
 - Art. 4 Fachliche Qualifikation
 - Art. 5 Aufbewahrung gesundheitsbezogener Personendaten und biologischen Materials
 - 2. Kapitel: Forschung mit Personen, die mit Massnahmen zur Entnahme biologischen Materials oder zur Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten verbunden ist
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 6 Forschungsprojekt
 - Art. 7 Kategorisierung
 - Art. 8 Aufklärung
 - Art. 9 Ausnahmen von der Schriftlichkeit
 - Art. 10 Folgen des Widerrufs
 - Art. 11 Forschungsprojekte in Notfallsituationen
 - Art. 12 Ausnahmen von der Haftpflicht
 - Art. 13 Sicherstellung
 - 2. Abschnitt: Bewilligungsverfahren
 - Art. 14 Gesuch
 - Art. 15 Prüfbereiche
 - Art. 16 Verfahren und Fristen
 - Art. 17 Multizentrische Forschungsprojekte
 - Art. 18 Änderungen
 - Art. 19 Verfahren bei Untersuchungen mit Strahlungsquellen
 - 3. Abschnitt: Meldungen und Berichterstattung
 - Art. 20 Meldung von Sicherheits- und Schutzmassnahmen
 - Art. 21 Schwerwiegende Ereignisse
 - Art. 22 Meldung bei Abschluss und Abbruch des Forschungsprojekts
 - Art. 23 ⁹ Überprüfung, Meldung und Berichterstattung bei der Anwendung von Strahlungsquellen
 - 3. Kapitel: Weiterverwendung biologischen Materials und gesundheitsbezogener Personendaten für die Forschung
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 24 Weiterverwendung
 - Art. 25 Anonymisierung
 - Art. 26 Verschlüsselung
 - Art. 27 Voraussetzungen für die Entschlüsselung
 - 2. Abschnitt: Aufklärung, Einwilligung und Information
 - Art. 28 Aufklärung und Einwilligung zur Weiterverwendung biologischen Materials und genetischer Personendaten für ein Forschungsprojekt in unverschlüsselter Form
 - Art. 29 Aufklärung und Einwilligung zur Weiterverwendung biologischen Materials und genetischer Personendaten zu Forschungszwecken in verschlüsselter Form
 - Art. 30 Information über die beabsichtigte Anonymisierung biologischen Materials und genetischer Personendaten zu Forschungszwecken
 - Art. 31 Aufklärung und Einwilligung zur Weiterverwendung nichtgenetischer gesundheitsbezogener Personendaten zu Forschungszwecken in unverschlüsselter Form
 - Art. 32 Information über die beabsichtigte Weiterverwendung nichtgenetischer gesundheitsbezogener Personendaten zu Forschungszwecken in verschlüsselter Form
 - 3. Abschnitt: Bewilligungsverfahren und Meldepflichten für Forschungsprojekte mit biologischem Material und gesundheitsbezogenen Personendaten
 - Art. 33 Forschungsprojekt
 - Art. 34 Prüfbereiche
 - Art. 35 Anwendbare Bestimmungen
 - Art. 36 Meldepflichten
 - 4. Abschnitt: Bewilligungsverfahren sowie Meldepflichten für die Weiterverwendung biologischen Materials und gesundheitsbezogener Personendaten für die Forschung bei fehlender Einwilligung und Information nach Artikel 34 HFG
 - Art. 37 Prüfbereiche
 - Art. 38 Anwendbare Bestimmungen
 - Art. 39 Bewilligung
 - Art. 40 Meldungen
 - 4. Kapitel: Forschung an verstorbenen Personen
 - Art. 41 Prüfbereiche
 - Art. 42 Anwendbare Bestimmungen
 - Art. 43 Meldungen
 - 5. Kapitel: Forschung an Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Spontanaborten einschliesslich Totgeburten
 - Art. 44 Aufklärung und Einwilligung
 - Art. 45 Prüfbereiche
 - Art. 46 Anwendbare Bestimmungen
 - 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 47 Nachführung der Anhänge
 - Art. 48 Übergangsbestimmungen
 - Art. 49 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Deckungssummen der Sicherstellung
 - Anhang 2
 - Gesuchsunterlagen für das Verfahren bei der zuständigen Ethikkommission
 - 1 Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte mit Personen, die mit der Entnahme biologischen Materials oder der Erhebung gesundheitsbezogener Personendaten verbunden sind
 - 2 Zusätzliche Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte, welche Untersuchungen mit Strahlungsquellen umfassen
 - 3 Zusätzliche Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte, welche Untersuchungen mit radioaktiven Quellen umfassen und eine Stellungnahme des BAG nach Artikel 19 Absatz 2 erfordern
 - 4 Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte, bei denen biologisches Material oder gesundheitsbezogene Personendaten weiterverwendet werden
 - 5 Gesuchsunterlagen für die Weiterverwendung biologischen Materials oder gesundheitsbezogener Personendaten bei fehlender Einwilligung und Information nach Artikel 34 HFG
 - 6 Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte an verstorbenen Personen
 - 7 Gesuchsunterlagen für Forschungsprojekte an Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Spontanaborten einschliesslich Totgeburten
 - 8 Gesuchsunterlagen für die beteiligten Ethikkommissionen bei multizentrischen Forschungsprojekten