Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenl... (0.422.10)
INHALT
Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
- Übereinkommen über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
- Art. 1 Errichtung der Europäischen XFEL-Anlage
- Art. 2 Name
- Art. 3 Organe
- Art. 4 Finanzierung
- Art. 5 Beiträge
- Art. 6 Kriterien für die wissenschaftliche Nutzung der Europäischen XFEL-Anlage
- Art. 7 Freier Verkehr des Personals und der wissenschaftlichen Ausrüstung
- Art. 8 Deckung etwaiger Umsatzsteuerkosten
- Art. 9 Vereinbarungen mit anderen Nutzern
- Art. 10 Geistiges Eigentum
- Art. 11 Schule
- Art. 12 Streitigkeiten
- Art. 13 Verwahrer und Inkrafttreten
- Art. 14 Beitritt
- Art. 15 Geltungsdauer
- Art. 16 Stilllegung
- Art. 17 Änderungen der Anlagen und der Technischen Dokumente
- Unterschriften
- Anlage zum XFEL-Übereinkommen
- Gesellschaftsvertrag der «European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH» (European XFEL GmbH)
- Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Name, eingetragener Sitz, Geschäftsjahr, Bestimmung des Begriffs «ANTEIL» Geltungsdauer
- Art. 2 Verhältnis zu DESY
- Art. 3 Zwecke
- Art. 4 Gemeinnützigkeit
- Art. 5 Stammkapital
- Art. 6 Gesellschafter
- Art. 7 Organe
- Kapitel II – Der Rat
- Art. 8 Mitglieder des Rates
- Art. 9 Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Rates
- Art. 10 Sitzungen des Rates
- Art. 11 Befugnisse des Rates
- Art. 12 Abstimmungsverfahren, Beschlüsse
- Kapitel III – Geschäftsführung der Gesellschaft
- Art. 13 Geschäftsführung
- Art. 14 Vertretung der Gesellschaft
- Art. 15 Aufgaben der geschäftsführenden Direktoren
- Kapitel IV – Ausschüsse
- Art. 16 Beratungsausschuss für wissenschaftliche Fragen
- Art. 17 Beratungsausschuss für Maschinenfragen
- Kapitel V – Finanzielle Angelegenheiten
- Art. 18 Jahresabschluss
- Art. 19 Prüfrechte der Gesellschafter
- Art. 20 Änderungen der Beiträge
- Kapitel VI Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
- Art. 21 Begriffsbestimmungen
- Art. 22 Geistiges Eigentum
- Art. 23 Erfindungen
- Art. 24 Vertraulichkeit
- Kapitel VII – Änderung von Geschäftsanteilen
- Art. 25 Aufnahme neuer Gesellschafter und Übertragung von ANTEILEN
- Art. 26 Einziehung oder zwangsweise Abtretung von ANTEILEN
- Art. 27 Austritt eines Gesellschafters
- Kapitel VIII – Beendigung der Gesellschaft
- Art. 28 Liquidation der Gesellschaft oder Änderung ihrer Zwecke
- Kapitel IX – Verschiedenes
- Art. 29 Haftung
- Art. 30 Bekanntmachungen
- Art. 31 Anzuwendendes Recht
- Art. 32 Salvatorische Klausel
- Art. 33 Inkrafttreten
- Art. 34 Sprachen
- Schlussakte Der Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
- Entschliessung der Bevollmächtigtenkonferenz zur Errichtung einer europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
- Erklärung der Regierung des Königreichs Dänemark bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen
- Erklärung der Regierung der Französischen Republik bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen
- Erklärung der Regierung der Republik Polen bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen
- Erklärung der Regierung der Russischen Föderation bezüglich der Beteiligung der Russischen Föderation am Projekt zum Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage
- Erklärung der Regierung des Königreichs Schweden bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen und bezüglich der Vertraulichkeit
- Erklärung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen und zum geistigen Eigentum
- Erklärung der Regierung des Königreichs Spanien bezüglich ihrer finanziellen Verpflichtungen
- Erklärung der Regierung der Republik Ungarn bezüglich der vorläufigen Anwendung
- Erklärung der Regierung des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland bezüglich seiner finanziellen Verpflichtungen
- Geltungsbereich am 1. Mai 2019 ⁸
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