Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Ver... (0.235.11)
Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung
- Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung
- Art. 1 Aufsichtsbehörden
- Art. 2 Grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger, die nicht der Rechtshoheit einer Vertragspartei unterliegen
- Art. 3 Schlussbestimmungen
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 12. Juli. 2023 ³