Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (810.122.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV)
- Verordnung über die Erstellung von DNA-Profilen im Zivil- und im Verwaltungsbereich (VDZV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 ⁵ Zuständigkeiten
 - 2. Kapitel: Anerkennung
 - 1. Abschnitt: Prüflaboratorien für forensische Genetik
 - Art. 3 ⁶
 - 2. Abschnitt: Andere Laboratorien
 - Art. 4 Anerkennung
 - Art. 5 Geltungsbereiche der Akkreditierung
 - Art. 6 Ausbildung der den Fachbereich leitenden Person
 - Art. 7 Provisorische Anerkennung
 - Art. 8 Bedingungen und Auflagen
 - 3. Kapitel: Pflichten der nach den Artikeln 3–8 anerkannten Laboratorien
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Pflichten
 - Art. 9 ¹⁴ Ringversuche
 - Art. 10 ¹⁵ Weitergabe von Aufträgen
 - Art. 11 ¹⁶ Meldepflichten
 - 2. Abschnitt: Pflichten im Zusammenhang mit der Erstellung von DNA-Profilen
 - Art. 12 ¹⁷ Analysemethoden zur Feststellung des Abstammungsverhältnisses
 - Art. 12 a ¹⁹ Identitätsprüfung
 - Art. 12 b ²⁰ Nächste Angehörige
 - Art. 12 c ²¹ Vorsorgliche Probeentnahme
 - Art. 13 ²² Bearbeitung der Proben
 - Art. 14 ²³
 - Art. 15 Analysebericht
 - Art. 16 Gutachten
 - Art. 16 a ²⁴ Aufbewahrung der Proben bei ausserbehördlichen Verfahren
 - Art. 16 b ²⁵ Schutz von Proben und genetischen Daten
 - 4. Kapitel: Aufsicht
 - Art. 17 ²⁶ Aufsicht
 - Art. 18 Sanktionen
 - Art. 19 Behördliche Meldepflicht und Akteneinsicht
 - Art. 20 ²⁸ Gebühren
 - 4 a . Kapitel: ³¹ Nachführung der Anhänge
 - Art. 20 a
 - 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 21 ³²
 - Art. 22 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 23 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ³⁴
 - Massgebende Norm für die Akkreditierung von Laboratorien nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a
 - Anhang 2 ³⁶
 - Massgebende Normen für das Qualitätsmanagementsystem bei der Erteilung eines Unterauftrags an ein nicht anerkanntes Laboratorium im Inland oder an ein Laboratorium im Ausland
 - Anhang 3 ³⁹
 - Technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten
 - 1. Zugang zu den Räumlichkeiten
 - 2. Zugriff auf Daten und Proben
 - 3. Personal
 - 4. Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
 - 5. Dokumentation der Tätigkeit und Rückverfolgbarkeit von Änderungen
 - 6. Gewährleistung der Vertraulichkeit von genetischen Daten
 - 7. Risikomanagement
 - 8. Sicherheitsvorfälle