NiSGZustV SL 
                
                
            INHALT
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen Vom 21. März 2017
- Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen und den darauf beruhenden Rechtsverordnungen Vom 21. März 2017
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Zuständige Behörde
 - § 3 Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
 - § 4 Oberste Landesbehörde
 - § 5 Inkrafttreten