MeldDÜV
INHALT
Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
- Verordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zulassung der regelmäßigen Datenübermittlung, Zuständigkeit der Meldebehörden
- § 2 Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung
- § 3 Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden
- § 4 Verfahren des automatisierten Abrufs
- Zweiter Abschnitt Regelmäßige Datenübermittlung
- § 5 Datenübermittlung an das Landespolizeipräsidium
- § 6 Datenübermittlung an die zur Durchführung des Waffen- oder Sprengstoffgesetzes zuständigen Behörden
- § 7 Datenübermittlung für statistische Zwecke
- § 8 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- § 9 Datenübermittlung an die Grundschulen
- § 10 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter
- § 11 Datenübermittlung an die Suchdienste
- § 12 Datenübermittlung an die für die Durchführung des Optionsverfahrens zuständige Behörde
- § 13 Datenübermittlung an die Ausländerbehörde
- § 14 Datenübermittlung an das Klinisch-epidemiologische Krebsregister Saarland
- § 15 Datenübermittlung an die für Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zuständige Zentrale Stelle
- § 16 Datenübermittlung an die Jugendämter
- § 16a Datenübermittlung an das Landesverwaltungsamt
- § 17 Datenübermittlung an die für Abfallentsorgung zuständigen Behörden
- § 18 Datenübermittlung an die Staatskanzlei
- § 19 Datenübermittlung an den Saarländischen Rundfunk
- Dritter Abschnitt Automatisiertes Abrufverfahren
- §§ 20 bis 23 (aufgehoben)
- § 24 Abrufverfahren für die Steuerverwaltung
- §§ 25 bis 42 (aufgehoben)
- § 43 Abrufverfahren für die Standesämter
- § 44 (aufgehoben)
- § 45 Abrufverfahren für die zur Durchführung eines staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahrens zuständigen Behörden
- §§ 46 bis 53 (aufgehoben)
- § 54 Datenabgleich durch Meldebehörden
- Vierter Abschnitt Rückmelde-, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 55 Rückmeldung, Auswertung der Rückmeldung
- § 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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