KuHSchulEignPrV SL 2011
INHALT
Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge Vom 16. Mai 2011
- Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge Vom 16. Mai 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Eignungsprüfung
- § 2 Zulassungsverfahren
- § 3 Prüfungsausschuss
- § 4 Auswahlverfahren
- § 5 Mündliche/Praktische Prüfung
- § 6 Feststellung der künstlerisch-gestalterischen Begabung sowie der besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung
- § 7 Bescheiderteilung, Abschluss der Verfahren
- § 8 Niederschrift
- § 9 Geltungsdauer der Zulassung
- § 10 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
- § 11 Wiederholung
- § 12 Einsicht in die Prüfungsakten
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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