HochhVO
INHALT
Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Zufahrten, Durchfahrten, Bewegungsflächen und Eingänge für die Feuerwehr
- Abschnitt 2 Bauteile und Baustoffe
- § 3 Tragende und aussteifende Bauteile, raumabschließende Bauteile
- § 4 Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen
- § 5 Außenwände
- § 6 Dächer
- § 7 Bodenbeläge, Bekleidungen, Putze, Einbauten
- § 8 Estriche, Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnungsfugen
- Abschnitt 3 Rettungswege, Räume mit erhöhter Brandgefahr
- § 9 Führung und Bemessung von Rettungswegen
- § 10 Notwendige Treppenräume, Sicherheitstreppenräume
- § 11 Notwendige Flure
- § 12 Türen in Rettungswegen
- § 13 Räume mit erhöhter Brandgefahr
- Abschnitt 4 Technische Gebäudeausrüstung
- § 14 Feuerwehraufzüge, Fahrschächte von Feuerwehraufzügen und deren Vorräume
- § 15 Druckbelüftungsanlagen
- § 16 Feuerlöschanlagen
- § 17 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
- § 18 Sicherheitsbeleuchtung
- § 19 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, Blitzschutzanlagen, Gebäudefunkanlagen
- § 20 Rauchableitung
- § 21 Aufzüge
- § 22 Leitungen, Installationsschächte und -kanäle, Abfallschächte
- § 23 Lüftungsanlagen
- § 24 Feuerstätten, Brennstofflagerung
- § 25 Erleichterungen für Hochhäuser mit nicht mehr als 60 m Höhe in Zellenbauweise
- Abschnitt 5 Betriebs- und Schlussvorschriften
- § 26 Freihaltung der Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr
- § 27 Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegepläne
- § 28 Verantwortliche Personen
- § 29 Übergangsvorschriften für die Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Hochhäuser
- § 30 Ordnungswidrigkeiten
- § 31 Inkrafttreten
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