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INHALT
Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) Vom 29. November 2006
- Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) Vom 29. November 2006
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Aufgaben und Organisation des Brandschutzes, der Technischen Hilfe und des Katastrophenschutzes
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Aufgabenträger
- § 3 Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
- § 4 Aufgaben der Landkreise, des Regionalverbandes Saarbrücken und der Landeshauptstadt Saarbrücken im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 5 Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Technischen Hilfe und im Katastrophenschutz
- § 6 Landesbeirat für Brandschutz, Technische Hilfe und Katastrophenschutz
- Abschnitt 2 Die Feuerwehren
- § 7 Aufgaben der Feuerwehren
- § 8 Arten der Feuerwehren
- § 9 Feuerwehrverbände
- § 10 Brandschutzsatzung
- § 11 Freiwillige Feuerwehr
- § 12 Pflichtfeuerwehr
- § 13 Berufsfeuerwehr
- § 14 Werkfeuerwehr
- § 15 Überörtliche Hilfe, Unterstützung
- Abschnitt 3 Katastrophenschutz
- § 16 Großschadenslage und Katastrophe
- § 17 Katastrophenschutzbehörden
- § 18 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
- § 19 Mitwirkung im Katastrophenschutz
- § 20 Vorbereitende Maßnahmen und Nachbereitung
- § 21 Abwehr von Großschadenslagen und Katastrophen
- § 22 Nachbarschaftshilfe, Auswärtiger Einsatz, Einsatz im Ausland, Amtshilfe
- Abschnitt 4 Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
- § 23 Allgemeines
- § 24 Dienst im Katastrophenschutz
- Abschnitt 5 Rechtsverhältnisse der aktiven ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sowie der Helfer und Helferinnen im Katastrophenschutz
- § 25 Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
- § 26 Haftung für Schäden
- Abschnitt 6 Einsatzleitung und Führungsorganisation
- § 27 Einsatzleitung im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
- § 28 Leitung der Abwehrmaßnahmen im Katastrophenschutz
- Abschnitt 7 Aufsicht
- § 29 Aufsichtsbehörden im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
- § 30 Landesbrandinspekteur, Landesbrandinspekteurin
- § 31 Brandinspekteur, Brandinspekteurin
- § 32 Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz
- Abschnitt 8 Vorbeugender Gefahrenschutz
- § 33 Verhütung von Gefahren
- § 34 Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- § 34a Externe Notfallpläne für Abfallentsorgungseinrichtungen
- § 35 Gefahrenverhütungsschau
- § 36 Sicherheitswache
- § 37 Aufklärung und Selbsthilfe
- Abschnitt 9 Pflichten der Bevölkerung
- § 38 Gefahrenmeldung
- § 39 Hilfeleistungspflichten
- § 40 Duldungspflichten
- § 41 Entschädigungen
- Abschnitt 10 Gesundheitsbereich
- § 42 Mitwirkung des Gesundheitswesens
- § 43 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe
- Abschnitt 11 Kostenregelung
- § 44 Kostenträger im Brandschutz und in der Technischen Hilfe
- § 44a Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
- § 45 Kostenersatz bei Einsatz der Feuerwehr
- § 46 Kostentragung im Katastrophenschutz
- § 47 Kostenersatz bei einer Großschadenslage oder einer Katastrophe
- § 48 Feuerschutzsteuer
- Abschnitt 12 Ergänzende Bestimmungen
- § 49 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
- § 50 Feuerwehrschule des Saarlandes
- § 51 Integrierte Leitstelle
- § 52 Datenschutz
- Abschnitt 13 Schlussvorschriften
- § 53 Zuständigkeiten anderer Behörden
- § 54 Ermächtigungen
- § 55 Einschränkung von Grundrechten
- § 56 Ordnungswidrigkeiten
- § 57 Übergangsregelungen
- § 58 Inkrafttreten
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