BhVO
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
- Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BhVO) Vom 11. Dezember 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 1987
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1
- § 2 Beihilfeberechtigte Personen
- § 3 Beihilfefälle
- § 4 Begriff der beihilfefähigen Aufwendungen
- § 5 Beihilfefähige Aufwendungen in Krankheitsfällen
- § 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
- § 6a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen
- § 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsaufenthalt
- § 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkuren
- § 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei zahnärztlichen Leistungen
- § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und zur Gesundheitsvorsorge
- § 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Empfängnisregelung, nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch und nicht rechtswidriger Sterilisation
- § 12 Beihilfefähige Aufwendungen in Geburtsfällen
- § 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
- § 14 Beihilfefähige Aufwendungen in Todesfällen
- § 15 Bemessung der Beihilfen
- § 16 Begrenzung der Beihilfen
- § 17 Verfahren
- § 18 Gewährung von Beihilfen in Todesfällen
- § 19 Übergangs- und Schlussvorschriften
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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