RDBuchfVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) Vom 25. April 1996
- Verordnung über die Buchführungspflichten im öffentlichen Rettungsdienst (Rettungsdienst-Buchführungsverordnung - RDBuchfVO) Vom 25. April 1996
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Geschäftsjahr
 - § 3 Buchführung und Inventar
 - § 4 Eröffnungsbilanz
 - § 5 Jahresabschluß
 - § 6 Einzelvorschriften zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluß
 - § 7 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
 - § 8 Leistungs- und Kostenrechnung
 - § 9 Befreiung von den Buchführungspflichten
 - § 10 Inkrafttreten
 - Anlage 1
 - Kontenklasse 0: Anlagevermögen
 - Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung
 - Kontenklasse 2: Eigenkapital, Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen
 - Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
 - Kontenklasse 4: Erträge
 - Kontenklasse 5: frei für Erweiterungen
 - Kontenklasse 6: Aufwendungen
 - Kontenklasse 7: Aufwendungen
 - Kontenklasse 8: Eröffnungs- und Abschlußkonten
 - Anlage 2
 - AKTIVSEITE
 - A. Anlagevermögen:
 - B. Umlaufvermögen:
 - C. Rechnungsabgrenzungsposten
 - PASSIVSEITE
 - A. Eigenkapital
 - B. Sonderposten aus Zuschüssen und Spenden zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
 - C. Rückstellungen
 - D. Verbindlichkeiten
 - E. Rechnungsabgrenzungsposten
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - A Leistungen einer Rettungswache
 - B Kosten einer Rettungswache
 - C Ergänzende Angaben