BauGB§205StVtr MV
    DE - Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

    INHALT

    Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuches und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen Vom 1. und 6. Juni 2001

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