KurortG MV
INHALT
Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2000
- Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) In der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2000
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Begriffsbestimmungen
- § 1 Grundsatz
- § 2 Gemeinsame Bestimmungen für Kurorte
- § 3 Arten von Kurorten
- § 4 Erholungsort
- § 4a Tourismusort, Tourismusregion
- Zweiter Teil Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten
- § 5 Anerkennungsverfahren
- § 6 Führen von Artbezeichnungen
- § 7 Nebenbestimmungen, Überwachung
- § 8 Widerruf, Erlöschen und Verlängerung der Anerkennung, Kosten für geforderte Nachweise
- Dritter Teil Beirat für Kur- und Erholungsorte
- § 9 Beirat
- Vierter Teil Überleitungs- und Bußgeldbestimmungen, sprachliche Gleichstellung, Schlussbestimmungen
- § 10 Überleitungsvorschrift
- § 11 Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Sprachliche Gleichstellung
- § 13 (Schlussbestimmungen)
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