LKWO M-V
INHALT
Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) Vom 2. März 2011
- Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) Vom 2. März 2011
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Allgemeine Regelungen
- § 1 Wahlbehörden, Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt
- § 2 Hilfen für beeinträchtigte Personen
- § 3 Anschriften
- § 4 Störungen durch höhere Gewalt
- § 5 Öffentliche Bekanntmachungen
- § 6 Zustellungen
- § 7 Repräsentative Wahlstatistik
- § 8 Sicherung der Wahlunterlagen
- § 9 Vernichtung von Wahlunterlagen
- II. Wahlorgane
- § 10 Neutralität der Wahlorgane
- § 11 Bildung und Tätigkeit der Wahlausschüsse
- § 12 Bildung und Tätigkeit der Wahlvorstände
- § 13 Zusätzliche Vorschriften für Briefwahlvorstände
- § 14 Aufwandsentschädigung
- III. Wählerverzeichnis, Wahlschein
- § 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
- § 16 Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 17 Berichtigung und Abschluss des Wählerverzeichnisses
- § 18 Wählerverzeichnis bei Stichwahlen
- § 19 Wahlscheinanträge
- § 20 Erteilung von Wahlscheinen
- § 21 Wahlscheinverzeichnisse, Vermerk im Wählerverzeichnis
- IV. Wahlvorschlagsverfahren
- § 22 Beteiligungsanzeige
- § 23 Wahlvorschläge bei Landtagswahlen
- § 24 Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen
- § 25 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 26 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
- § 27 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- V. Vorbereitung des Wahltages
- § 28 Briefwahl, Zulassung der Wahlbriefe
- § 29 Wahlbezirke, Wahlräume
- § 30 Stimmzettel
- § 31 Wahlzeit, Stichwahl
- VI. Wahltag
- § 32 Stimmabgabe
- § 33 Stimmabgabe mit Wahlschein
- § 34 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
- § 35 Schluss der Wahlhandlung
- VII. Wahlergebnis
- § 36 Wahlergebnis im Wahlbezirk
- § 37 Endgültiges Wahlergebnis
- § 38 Ergebnis der Landeslistenwahl
- VIII. Wahlen in besonderen Fällen, indirekte Wahlen
- § 39 Wahlen in besonderen Fällen
- § 40 Wiederholungswahl
- § 41 Nachwahl, Ergänzungswahl
- § 42 Neuwahl wegen Neubildung einer Gemeinde
- § 43 Indirekte Wahl
- IX. Wahlprüfung, Nachrücken
- § 44 Ladung im Wahlprüfungsverfahren
- § 45 Bekanntmachung von Entscheidungen im Wahlprüfungsverfahren
- § 46 Nachrücken
- X. Schlussbestimmungen
- § 47 Wahlkosten von Landtagswahlen
- § 48 Verbindung mit Europawahl oder Bundestagswahl
- § 49 Anlagen
- Verzeichnis der Anlagen:
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
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