BezVWG
INHALT
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) in der Fassung vom 5. Juli 2004
- Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) in der Fassung vom 5. Juli 2004
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Wahltag und Wahlsystem
- § 1 Amtsperiode und Wahltag
- § 2 Zusammensetzung der Bezirksversammlung und Wahlsystem
- § 3 Stimmen
- § 4 Sitzvergabe nach Wahlkreislisten
- § 5 Sitzvergabe nach Bezirkslisten
- Abschnitt 2 Wahlrecht und Wählbarkeit
- § 6 Wahlrecht
- § 7 Ausschluss vom Wahlrecht
- § 8 Ausübung des Wahlrechts
- § 9 Briefwahl
- § 10 Wählbarkeit
- § 11 Verlust der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung
- § 12 Folgen eines Parteiverbots
- Abschnitt 3 Vorbereitung für die Wahl
- § 13 Wahlkreise und Wahlkreiskommission
- § 14 Wahlbezirke
- § 15 Wahlorgane
- § 16 Wahlberechtigtenverzeichnisse
- § 17 Wahlschein
- § 18 Wahlvorschlagsrecht
- § 19 Wahlvorschläge
- § 20 Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern
- § 21 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 22 Prüfung der Wahlvorschläge
- § 23 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 24 Stimmzettel
- Abschnitt 4 Wahlhandlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 25 Wahlhandlung
- § 26 Stimmabgabe
- § 27 Ordnungsrecht der Wahlbezirksleitung
- § 28 Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 29 Feststellung des Wahlergebnisses im Bezirk
- § 30 Bekanntgabe der gewählten Personen
- § 31 Erwerb der Mitgliedschaft in der Bezirksversammlung
- § 32
- Abschnitt 5 Nachwahlen
- § 33 Nachwahl infolge höherer Gewalt
- § 34 Durchführung der Nachwahl
- § 35 Anwendbarkeit sonstiger Bestimmungen
- Abschnitt 6 Ersatz ausscheidender Mitglieder einer Bezirksversammlung
- § 36 Mandatsnachfolge
- Abschnitt 7 Wiederholungswahl
- § 37 Wiederholungswahl einer für ungültig erklärten Wahl
- Abschnitt 8 Pflicht zu ehrenamtlicher Mitwirkung
- § 38 Ehrenämter
- § 39 Ablehnung des Ehrenamtes
- Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
- § 40 Ordnungswidrigkeiten
- § 41 Wahlstatistik
- § 42 Rechtsbehelfe
- § 43 Fristen und Termine
- § 44 Verweise
- § 45 Wahlordnung
- Anlage
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