2. WindSeeV
INHALT
Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (2. WindSeeV)
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Zweite Windenergie-auf-See-Verordnung - 2. WindSeeV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Teil 2
- Feststellung der Eignung
- Kapitel 1
- Eignungsfeststellung
- § 3 Feststellung der Eignung
- Kapitel 2
- Vorgaben für das spätere Vorhaben
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- Unterabschnitt 1
- Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- § 4 Monitoring
- § 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- § 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- § 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- § 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
- § 9 Abfälle
- § 10 Korrosionsschutz
- § 11 Anlagenkühlung
- § 12 Abwasser
- § 13 Ölgehalt des Drainagewassers
- § 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
- § 15 Dieselgeneratoren
- § 16 Kolk- und Kabelschutz
- Unterabschnitt 2
- Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
- § 17 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 3
- Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- § 18 Seeraumbeobachtung
- § 19 Bauweise
- § 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
- § 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- § 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Unterabschnitt 4
- Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- § 23 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
- § 24 Hubschrauberlandedeck
- § 25 Flugkorridore
- § 26 Turmanstrahlung
- § 27 Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
- Unterabschnitt 5
- Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
- § 28 Vorgaben zur Gewährleistung der Sicherheit der Landes- und Bündnisverteidigung
- Unterabschnitt 6
- Sicherheit und Gesundheitsschutz
- § 29 Grundsatz
- § 30 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
- § 31 Eingriff in den Baugrund
- § 32 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- § 33 Sonstige Pflichten
- Unterabschnitt 7
- Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Kabeln, Rohrleitungen sowie Einrichtungen
- § 34 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln sowie Rohrleitungen und Einrichtungen
- § 35 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
- § 36 Einspeisung am Netzanschlusspunkt
- Unterabschnitt 8
- Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
- § 37 Konstruktion
- § 38 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
- Abschnitt 2
- Besondere Vorgaben für die Fläche N-7.2
- § 39 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
- Teil 3
- Feststellung der zu installierenden Leistung
- § 40 Feststellung der zu installierenden Leistung
- Teil 4
- Schlussbestimmungen
- § 41 Inkrafttreten
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