MAKV
INHALT
Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MAKV)
- Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung - MAKV)
- Eingangsformel
- § 1 Bereitstellung von und Anspruch auf Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern
- § 2 Vergütung der Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung von monoklonalen Antikörpern
- § 3 Fahrkosten
- § 4 Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Lagerung, Verteilung, Abgabe und Abholung der Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern sowie deren Abrechnung
- § 5 Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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