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DE - Landesrecht RLP

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Gemeinschaftliche Anordnung der Staatskanzlei, des Ministeriums für Finanzen und Wiederaufbau, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten, des Sozialministeriums, des Ministeriums für Unterricht und Kultus sowie des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr über die Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis Vom 28. August 1963

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