WPO-Pflege
INHALT
Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) Vom 6. Dezember 2010
- Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) Vom 6. Dezember 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Abschnitt Weiterbildung
- § 1 Anwendungsbereich und Weiterbildungsziel
- § 2 Dauer und Gestaltung der Weiterbildungen
- § 3 Teilnahme an den Modulen
- § 4 Anerkennung anderer Weiterbildungszeiten
- § 5 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen
- Zweiter Abschnitt Prüfung
- § 6 Modulprüfungen
- § 7 Prüfungsausschuss für die staatliche Abschlussprüfung
- § 8 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 9 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 10 Benotung
- § 11 Bestehen und Wiederholen der Abschlussprüfung
- § 12 Rücktritt und Säumnis
- § 13 Täuschungsversuche und Ordnungsverstöße
- § 14 Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen
- Dritter Abschnitt Staatliche Erlaubnis
- § 15 Erlaubnis zur Führung einer Weiterbildungsbezeichnung
- § 16 Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit
- Vierter Abschnitt Schlussvorschriften
- § 17 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- § 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
Feedback