VUntArt89bVerf RP 2010
INHALT
Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung Vom 4. Februar 2010
- Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung Vom 4. Februar 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- I. Unterrichtung über Gesetzentwürfe
- II. Unterrichtung über den Gegenstand beabsichtigter Staatsverträge
- III. Unterrichtung über andere Gegenstände von erheblicher landespolitischer Bedeutung
- IV. Unterrichtung über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung
- V. Absehen von Unterrichtung
- VI. Anwendung und Auslegung der Vereinbarung
- VII. Inkrafttreten
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