AbgGRhPf
INHALT
Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Vom 21. Juli 1978
- Landesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Rheinland-Pfalz (Abgeordnetengesetz Rheinland-Pfalz - AbgGRhPf -) Vom 21. Juli 1978
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Erster Teil Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1
- Zweiter Teil Unabhängigkeit der Abgeordneten, Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 1a Ausübung des Mandats, Verhaltensregeln
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- Dritter Teil Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- Erster Abschnitt Leistungen an Abgeordnete
- § 5 Entschädigung
- § 6 Aufwandsentschädigung
- § 7 Kürzung der Tagegeldpauschale
- § 8 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
- § 9 Dienstreisen
- Zweiter Abschnitt Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
- § 10 Übergangsgeld
- § 11 Anspruch auf Altersversorgung
- § 12 Höhe der Altersversorgung
- § 13 Berücksichtigung von Mandatszeiten in anderen Parlamenten
- § 14 Gesundheitsschäden
- § 15 Versorgungsabfindung
- § 16 Sterbegeld
- § 17 Hinterbliebenenversorgung
- § 18 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- Dritter Abschnitt Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen
- § 19 Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
- § 20 Unterstützungen
- Vierter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
- § 21
- Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 22
- § 23 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 24 Aufrundung
- § 25 Verzicht, Übertragbarkeit
- § 26 Nichtanrechenbarkeit
- § 27 Verwendung im öffentlichen Dienst
- Vierter Teil Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
- Erster Abschnitt Wahlvorbereitungsurlaub
- § 28
- Zweiter Abschnitt Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
- § 29 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- § 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 31 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 32 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 33 Beförderungsverbot
- § 33a Hochschullehrer
- § 34 Wahlbeamte auf Zeit
- § 35 Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- § 36 Angestellte des Bundes und anderer Länder
- Fünfter Teil Übergangsregelung, Inkrafttreten
- § 37 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 39 Versorgungsabfindung
- § 40 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
- § 41 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
- § 42 Unterstützung für ehemalige Abgeordnete
- § 43 Nichtanrechenbarkeit bei ehemaligen Abgeordneten
- § 44 Ausführungsbestimmungen
- §§ 45 und 46 (Änderungsbestimmungen)
- § 47 Übergangsbestimmungen
- §§ 48 und 49 (Änderungsbestimmungen)
- § 50
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