UKlaG
INHALT
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG)
- Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG)
- Abschnitt 1
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 1 Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- § 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug
- § 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken
- § 2a Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz
- § 2b Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen
- § 3 Anspruchsberechtigte Stellen
- § 3a Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a
- § 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen
- § 4a Überprüfung der Eintragung
- § 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten
- § 4c Aufhebung der Eintragung
- § 4d Verordnungsermächtigung
- § 4e Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen
- Abschnitt 2
- Verfahrensvorschriften
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften
- § 6 Zuständigkeit
- § 7 Veröffentlichungsbefugnis
- Unterabschnitt 2
- Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1
- § 8 Klageantrag und Anhörung
- § 9 Besonderheiten der Urteilsformel
- § 10 Einwendung wegen abweichender Entscheidung
- § 11 Wirkungen des Urteils
- Unterabschnitt 3
- Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2
- § 12 Einigungsstelle
- § 12a Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2
- Abschnitt 3
- Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen
- § 13 Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen
- § 13a Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener
- Abschnitt 4
- Außergerichtliche Schlichtung
- § 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5
- Anwendungsbereich
- § 15 Ausnahme für das Arbeitsrecht
- Abschnitt 6
- Bußgeldvorschriften
- § 16 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 7
- Überleitungsvorschriften
- § 17 Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
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