BGG LSA
INHALT
Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) Vom 16. Dezember 2010
- Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) Vom 16. Dezember 2010
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Gesetzes
- § 2 Menschen mit Behinderungen
- § 3 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 4 Benachteiligung
- § 5 Barrierefreiheit
- § 6 Kommunikation
- § 7 Geltungsbereich
- Abschnitt 2 Gleichstellung
- § 8 Benachteiligungsverbot
- § 9 Sicherung der Teilhabe
- § 10 Gemeinsame Erziehung und Bildung in öffentlichen Einrichtungen
- § 11 Leitlinien für Hilfen, Dienste und Einrichtungen
- Abschnitt 3 Barrierefreiheit
- § 12 Herstellung von Barrierefreiheit bei der Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- § 13 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 14 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
- § 15 Gestaltung von Dokumenten, Verständlichkeit und Leichte Sprache
- § 16 Besondere Regelungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen
- § 16a Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen
- § 16b Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 16c Überwachungsstelle und Berichterstattung
- § 16d Ombudsstelle
- § 16e Verordnungsermächtigung
- § 16f Kostenerstattung
- § 17 Zielvereinbarungen
- § 17a Landesfachstelle für Barrierefreiheit
- Abschnitt 4 Rechtsbehelfe
- § 18 Vertretungsbefugnis in verwaltungsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren
- § 19 Klagerecht anerkannter Verbände
- Abschnitt 5 Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen
- § 20 Landesbehindertenbeauftragte oder Landesbehindertenbeauftragter
- § 21 Aufgaben und Befugnisse
- § 22 Beteiligung
- § 23 Anrufungsrecht
- § 24 Verschwiegenheitspflicht
- § 25 Kommunale Behindertenbeauftragte
- § 26 Runder Tisch für Menschen mit Behinderungen
- § 27 Behindertenbeirat des Landes Sachsen-Anhalt
- Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 28 Berichterstattung
- § 29 Übergangsvorschriften
- § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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