AbdGymKollV ST 2020
INHALT
Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 28. April 2020
- Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 28. April 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufnahmevoraussetzungen für den Eintritt in das Abendgymnasium und in das Kolleg
- Abschnitt 2 Besondere Vorschriften
- § 3 Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs
- § 4 Regelungen zur zweiten Fremdsprache
- § 5 Versetzung in die Qualifikationsphase
- § 6 Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase des Abendgymnasiums
- § 7 Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase des Kollegs
- § 8 Block I des Abendgymnasiums
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- § 9 Übergangsregelungen
- § 9a Befristete Regelung für das Schuljahr 2020/2021
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
Feedback