SLV
INHALT
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (SLV)
- Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeines
- § 1 Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- § 2 Dienstliche Beurteilung
- § 3 Beurteilungsverfahren
- § 4 Ordnung der Laufbahnen
- § 5 Einstellung
- § 6 Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 7 Beförderung
- § 8 Dienstzeiterfordernisse
- § 9 Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
- Kapitel 2
- Laufbahngruppe der Mannschaften
- § 10 Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften
- § 11 Beförderung der Mannschaften
- § 12 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- Kapitel 3
- Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
- Abschnitt 1
- Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 1
- Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- § 13 Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- § 14 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- § 15 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 16 Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- Unterabschnitt 2
- Feldwebel
- § 17 Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 18 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20 Beförderung der Feldwebel
- § 21 Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
- Abschnitt 2
- Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- § 22 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Kapitel 4
- Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
- Abschnitt 1
- Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
- Unterabschnitt 1
- Truppendienst
- § 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 26 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- Unterabschnitt 2
- Sanitätsdienst
- § 28 Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- Unterabschnitt 3
- Militärmusikdienst
- § 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34 Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36 Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
- Unterabschnitt 4
- Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40 Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41 Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- Unterabschnitt 5
- Militärfachlicher Dienst
- § 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 45 Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46 Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- Abschnitt 2
- Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
- § 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- Kapitel 5
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 49 Verwaltungsvorschriften
- § 50 Ausnahmen
- § 51 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 4) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 3) Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
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