AbgG LSA
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt - AbgG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 2002
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt I Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag
- Abschnitt II Mitgliedschaft im Landtag und Beruf
- § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 Berufs- und Betriebszeiten
- § 5 Mitglieder anderer Vertretungen
- Abschnitt III Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung
- Titel 1 Entschädigung
- § 6 Entschädigung
- Titel 2 Aufwandsentschädigung
- § 7 Amtsausstattung
- § 8 Kostenpauschale
- § 9 Anspruch auf Reisekostenvergütung
- § 10 Höhe der Reisekostenvergütung
- § 11 Übernachtungsgeld
- § 12 Freifahrtberechtigung und Kostenerstattung für die Teilnahme an Sitzungen
- § 12a
- § 13 Abgeordnete mit Behinderungen
- § 14
- § 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigung
- Titel 3 Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag
- § 16 Übergangsgeld
- § 17 Anspruch auf Altersentschädigung
- § 18 Höhe der Altersentschädigung
- § 19
- § 20 Gesundheitsschäden
- § 21 Versorgungsabfindung
- § 22 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
- § 23 Hinterbliebenenversorgung
- § 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
- Titel 4 Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen, Unterstützungen
- § 25 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
- § 26 Unterstützungen
- Titel 5 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
- § 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
- Titel 6 Gemeinsame Vorschriften
- § 28 (aufgehoben)
- § 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
- § 30 Verzicht, Übertragbarkeit und Pfändung
- § 31
- § 32 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt IV Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag
- Titel 1 Wahlvorbereitungsurlaub
- § 33
- Titel 2 Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt
- § 34 Unvereinbare Ämter
- § 35 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
- § 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
- § 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- § 38
- § 39
- § 40 Wahlbeamte auf Zeit
- § 41 Andere Angehörige des öffentlichen Dienstes
- Titel 3
- Abschnitt V Unabhängigkeit der Abgeordneten
- § 45 Ausübung des Mandats
- § 46 Verhaltensregeln
- Abschnitt V a Wahrung des Ansehens des Landes Sachsen-Anhalt, des Landtages und seiner Mitglieder
- § 46a Überprüfung der Abgeordneten des Landtages
- Abschnitt VI Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 46b Datenschutz
- § 47 Übergangsvorschriften
- § 47a Übergangsvorschrift zur Altersentschädigung
- § 47b Übergangsvorschrift zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt
- § 47c Übergangsvorschrift zu Artikel 3 des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020
- § 48 Sprachliche Gleichstellung
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