SchaumwZwStV
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (SchaumwZwStV)
- Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung - SchaumwZwStV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
- Abschnitt 2
- Zu § 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
- § 2 Alkoholgehalt, steuerbare Menge
- Abschnitt 3
- Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 6a Überprüfung der Erlaubnis
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 11a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- Abschnitt 4
- Zu § 6 des Gesetzes
- § 12 Registrierter Empfänger
- Abschnitt 5
- Zu § 7 des Gesetzes
- § 13 Registrierter Versender
- Abschnitt 6
- Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
- § 14 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- Abschnitt 7
- Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
- § 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 16 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 17 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 22 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 24 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 25 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 26 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
- § 27 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 28 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- Abschnitt 8
- Zu den §§ 13 und 14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
- § 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- Abschnitt 9
- Zu den §§ 14 und 15 des Gesetzes
- § 30 Steueranmeldung
- § 30a Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers
- Abschnitt 10
- Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
- § 31 Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 11
- Zu § 18 des Gesetzes
- § 32 Anmeldung des Schaumweins
- Abschnitt 12
- Zu § 19 des Gesetzes
- § 33 Beförderungen zu privaten Zwecken
- Abschnitt 13
- Zu den §§ 20 bis 20c des Gesetzes
- § 34 Zertifizierter Empfänger
- § 34a Zertifizierter Versender
- § 34b Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 34c Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34d Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34e Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 34f Beförderung im Ausfallverfahren
- § 34g Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 35 (weggefallen)
- Abschnitt 14
- Zu § 21 des Gesetzes
- § 36 Versandhandel
- Abschnitt 15
- Zu § 22 des Gesetzes
- § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 15a
- Zu § 22b des Gesetzes
- § 37a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung
- Abschnitt 16
- Zu den §§ 23 und 23a des Gesetzes
- § 38 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 38a Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein
- § 38b Belegheft, Buchführung
- § 38c Lagerung, Bestandsaufnahme
- § 38d Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung
- Abschnitt 17
- Zu § 24 des Gesetzes
- § 39 Steuerentlastung im Steuergebiet
- Abschnitt 18
- Zu § 25 des Gesetzes
- § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- Abschnitt 19
- Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
- § 41 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
- Abschnitt 20
- (weggefallen)
- § 42 (weggefallen)
- Abschnitt 20a
- Zu § 28 Nummer 4 des Gesetzes
- §§ 42a bis 42f (weggefallen)
- Abschnitt 21
- Zu den §§ 29 und 31 des Gesetzes
- § 43 Zwischenerzeugnisse
- § 43a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 44 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 45 (weggefallen)
- Abschnitt 22
- Zu den §§ 32 und 33 des Gesetzes
- § 46 Steuerlagerinhaber
- § 47 Belegheft, Buchführung
- § 47a Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller
- § 48 Registrierter Empfänger
- § 49 Registrierter Versender
- § 50 Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten
- Abschnitt 23
- Zu § 33 des Gesetzes
- § 51 Zertifizierter Empfänger
- § 51a Zertifizierter Versender
- § 51b Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten
- § 52 Versandhandel
- Abschnitt 24
- Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
- § 53 Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 25
- Schlussbestimmungen
- § 54 Übergangsregelungen
Feedback