LuftVODV 236
    DE - Deutsches Bundesrecht

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    Zweihundertsechsunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Barth) (LuftVODV 236)

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