LuftVODV 157
    DE - Deutsches Bundesrecht

    INHALT

    Hundertsiebenundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Schwerin-Parchim) (LuftVODV 157)

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