LuftVODV 129
    DE - Deutsches Bundesrecht

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    Hundertneunundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen München) (LuftVODV 129)

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