LebensMAusbV
INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk (LebensMAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4 Struktur der Berufsausbildung
- § 5 Ausbildungsberufsbild
- § 6 Ausbildungsrahmenplan
- § 7 Ausbildungsplan
- § 8 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 9 Zwischenprüfung
- § 10 Abschlussprüfung
- § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk/zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk
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