FZV
INHALT
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
- § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
- § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
- Abschnitt 2
- Zulassungsverfahren
- § 6 Antrag auf Zulassung
- § 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
- § 8 Zuteilung von Kennzeichen
- § 9 Besondere Kennzeichen
- § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
- § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 11 Zulassungsbescheinigung Teil I
- § 12 Zulassungsbescheinigung Teil II
- § 13 Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 15 Verwertungsnachweis
- Abschnitt 2a
- Internetbasierte Zulassung
- § 15a Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
- Unterabschnitt 1
- Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren
- § 15b Portal
- § 15c Antrag
- § 15d Sicherheitscodes
- § 15e Nachweis der Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- § 15f Bekanntgabe, Wirksamkeit und Vorbehalt der Nachprüfung
- Unterabschnitt 2
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung
- § 15g Antrag auf Außerbetriebsetzung
- § 15h Außerbetriebsetzung
- Unterabschnitt 3
- Internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
- § 15i Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen
- § 15j Internetbasierte Erstzulassung
- § 15k Internetbasierte Wiederzulassung
- § 15l Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
- Abschnitt 3
- Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
- § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
- § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- § 18 Fahrten im internationalen Verkehr
- § 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland
- Abschnitt 4
- Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
- § 20 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland
- § 21 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
- § 22 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
- Abschnitt 5
- Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
- § 23 Versicherungsnachweis
- § 24 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
- § 25 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
- § 26 Versicherungskennzeichen
- § 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
- § 28 Rote Versicherungskennzeichen
- § 29 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- § 29a Versicherungsplakette
- Abschnitt 6
- Fahrzeugregister
- § 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
- § 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
- § 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
- § 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
- § 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
- § 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
- § 36a (weggefallen)
- § 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- § 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
- § 39 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
- § 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
- § 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
- § 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
- § 43 Übermittlungssperren
- § 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
- § 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
- § 45a Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
- Abschnitt 7
- Durchführungs- und Schlussvorschriften
- § 46 Zuständigkeiten
- § 47 Ausnahmen
- § 48 Ordnungswidrigkeiten
- § 49 Verweis auf technische Regelwerke
- § 50 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
- § 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (aufgehoben)
- Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 3 (zu § 8 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen
- Anlage 3a (zu § 9a Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
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