EuWG
INHALT
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
- Erster Abschnitt
- Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- § 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
- § 2 Wahlsystem, Sitzverteilung
- § 3 Gliederung des Wahlgebietes
- § 4 Geltung des Bundeswahlgesetzes
- § 5 Wahlorgane
- § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
- § 6a Ausschluss vom Wahlrecht
- § 6b Wählbarkeit
- § 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
- § 7 Wahltag
- § 8 Wahlvorschlagsrecht
- § 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
- § 10 Aufstellung der Wahlvorschläge
- § 11 Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 12 Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
- § 13 Beseitigung von Mängeln
- § 14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
- § 15 Stimmzettel
- § 16 Stimmabgabe
- § 17 Wahlgeräte
- § 18 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 19 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- § 20 Unterrichtung über das Wahlergebnis
- Zweiter Abschnitt
- Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 21 Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 22 Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
- § 23 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
- § 24 Berufung von Listennachfolgern
- Dritter Abschnitt
- Schlußbestimmungen
- § 25 Wahlkosten, Wahlordnung
- § 26 Wahlprüfung und Anfechtung
- § 27
- § 28 Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinigungen
- § 29 Übergangsregelung
- § 30
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