LAPO-TD-LG2.1
INHALT
Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) Vom 13. Januar 2020
- Landesverordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Technische Dienste des Landes Schleswig-Holstein (LAPO-TD-LG2.1) Vom 13. Januar 2020
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Verhältnis Abschnitt 1 zu Abschnitt 2
- Unterabschnitt 2 Regelungen zur Laufbahn
- § 2 Einrichtung der Laufbahnzweige
- § 3 Laufbahn
- § 4 Erwerb der Laufbahnbefähigung
- Unterabschnitt 3 Grundsätzliche Regelungen zum Vorbereitungsdienst
- § 5 Arten des Vorbereitungsdienstes
- § 6 Vorbereitungsdienst im Anschluss an ein Studium (Vorbereitungsdienst A)
- § 7 Vorbereitungsdienst in einem Bachelorstudiengang (Vorbereitungsdienst B)
- § 8 Bewerbungs-, Auswahl- und Einstellungsverfahren
- § 9 Rechtsstellung
- § 10 Beendigung
- § 11 Verlängerung, Verkürzung des Vorbereitungsdienstes
- § 12 Urlaub, Dienstbefreiung
- Unterabschnitt 4 Ausbildung und Ausbildungsgrundsätze
- § 13 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 14 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 15 Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte
- § 16 Ausbildungsakten
- § 17 Ausbildungsgang
- § 18 Praktische Ausbildung
- § 19 Theoretische Ausbildung im Vorbereitungsdienst, Verwaltungsergänzungslehrgang
- § 20 Leistungsnachweise im Vorbereitungsdienst
- § 21 Bewertung der Leistungen
- § 22 Befähigungsberichte
- § 23 Schriftliche Arbeiten
- § 24 Hausarbeiten
- § 25 Probebesichtigung
- Unterabschnitt 5 Laufbahnprüfung
- § 26 Allgemeines
- § 27 Prüfungsbehörde
- § 28 Prüfungsausschuss
- § 29 Zulassung zur schriftlichen Prüfung, Vornote
- § 30 Schriftliche Prüfungen
- § 31 Aufsicht bei den schriftlichen Prüfungen
- § 32 Abgabe der schriftlichen Arbeiten
- § 33 Bewertung der schriftlichen Prüfungen
- § 34 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 35 Mündliche Prüfung
- § 36 Niederschrift über die mündliche Prüfung
- § 37 Erkrankung, Versäumnisse
- § 38 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
- § 39 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 40 Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 41 Prüfungszeugnis
- § 42 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 43 Rücknahme der Prüfungsentscheidung
- Unterabschnitt 6 Aufstieg
- § 44 Zulassung zum Bewährungsaufstieg
- § 45 Einführungszeit und Prüfung
- Abschnitt 2 Sondervorschriften der Laufbahnzweige
- Unterabschnitt 1 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Architektur
- § 46 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 47 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 48 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 49 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 50 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 51 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 52 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 53 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 54 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau
- § 55 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 56 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 57 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 58 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 59 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst B
- § 60 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 61 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 62 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 63 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 64 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 3 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Technische Gebäudeausrüstung
- § 65 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 66 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 67 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 68 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 69 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst B
- § 70 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 71 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 72 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 73 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 74 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Straßenwesen
- § 75 Dauer und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 76 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 77 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 78 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 79 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst B
- § 80 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 81 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 82 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 83 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 84 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 5 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Bauingenieurwesen, Fachschwerpunkt Wasserwirtschaft und Küstenschutz
- § 85 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 86 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 87 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 88 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 89 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst B
- § 90 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 91 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 92 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 93 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 94 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 6 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Naturschutz und Landespflege
- § 95 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 96 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 97 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 98 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 99 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 100 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 101 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 102 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 103 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 7 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Umwelttechnik
- § 104 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 105 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 106 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 107 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 108 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 109 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 110 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 111 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 112 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 8 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Ländliche Entwicklung
- § 113 Dauer und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 114 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 115 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 116 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 117 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 118 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 119 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 120 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 121 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- Unterabschnitt 9 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Eichdienst
- § 122 Dauer und Verkürzung des Vorbereitungsdienstes
- § 123 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 124 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 125 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 126 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 127 Sondervorschriften zur Laufbahnprüfung
- § 128 Sondervorschriften zum Bewährungsaufstieg
- Unterabschnitt 10 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Geoinformationstechnologie
- § 129 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 130 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 131 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 132 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 133 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst B
- § 134 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 135 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 136 Prüfstoffverzeichnis
- § 137 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 138 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 139 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 140 Sondervorschriften zum Bewährungsaufstieg
- Unterabschnitt 11 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Arbeitsschutzverwaltung
- § 141 Dauer und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
- § 142 Besondere Einstellungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst A
- § 143 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, Ausbildungsstellen
- § 144 Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst A
- § 145 Leistungsnachweise während des Vorbereitungsdienstes
- § 146 Prüfungsbehörde und Prüfungsausschuss im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 147 Sondervorschriften zur schriftlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 148 Sondervorschriften zur mündlichen Prüfung im Rahmen der Laufbahnprüfung
- § 149 Sondervorschriften zum Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 150 Sondervorschriften zum Bewährungsaufstieg
- Unterabschnitt 12 Sondervorschriften für den Laufbahnzweig Präventionsdienst
- § 151 Besondere Einstellungsvoraussetzungen
- § 152 Sondervorschriften zum Bewährungsaufstieg
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 153 Übergangsregelung
- § 154 Anlagen
- § 155 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11
- Anlage 12
- Anlage 13
- Anlage 14
- Anlage 15
- Anlage 16
- Anlage 17
- Anlage 18
- Anlage 19
Feedback