ExternenPVO
INHALT
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO) Vom 6. Juli 2018
- Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses durch Personen ohne Schulbesuch sowie Schülerinnen und Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen (ExternenPVO) Vom 6. Juli 2018
- Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
- § 1 Zweck der Prüfung
- § 2 Antrag auf Zulassung
- § 3 Zulassung
- § 4 Prüfungsausschuss
- § 5 Unterausschüsse
- § 6 Zeitplan
- § 7 Schriftliche Prüfung
- § 8 Mündliche Prüfung
- § 9 Festlegung der Endnoten und Zuerkennung des Abschlusses
- § 10 Verfahren bei Krankheit, Täuschung oder Störungen
- § 11 Wiederholung der Prüfung
- § 12 Abschlussprüfung im Justizvollzug
- § 13 Niederschriften
- § 14 Übergangs- und Ausnahmeregelung für die Prüfung in der ersten Fremdsprache zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses
- § 14a Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses im Schuljahr 2022/23
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
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