BauSparkG
INHALT
Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG)
- Gesetz über Bausparkassen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Zulassung zum Geschäftsbetrieb; Rechtsform
- § 2a Unwirksamkeit von Verträgen oder Absprachen mit beherrschender Wirkung
- § 3 Aufsicht
- § 4 Zulässige Geschäfte
- § 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge
- § 6 Zweckbindung
- § 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen
- § 7 Sicherung der Forderungen aus Darlehen
- § 8 Risikomanagement, bauspartechnische Simulationsmodelle
- § 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge
- § 10 Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 11 Abberufung von Geschäftsleitern
- § 12 Vertrauensmann
- § 13 Besondere Pflichten des Prüfers
- § 14 Bestandsübertragung
- § 15 Zahlungsverbot, Zustimmung zur vereinfachten Abwicklung
- § 16 Einstellung des Geschäftsbetriebs
- § 17 Bezeichnung "Bausparkasse"
- § 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbständige Bausparkassen
- § 19 Überleitungsbestimmungen
- § 20 (Änderung und Aufhebung von Rechtsvorschriften)
- § 21 (Inkrafttreten)
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