BArchG
INHALT
Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG)
- Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG)
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Organisation des Bundesarchivs
- § 3 Aufgaben des Bundesarchivs
- § 3a Wahrnehmung besonderer Aufgaben
- § 3b Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz
- § 4 Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“
- § 5 Anbietung und Abgabe von Unterlagen
- § 6 Anbietung und Abgabe von Unterlagen, die einer Geheimhaltungs-, Vernichtungs- oder Löschungspflicht unterliegen
- § 7 Anbietung und Abgabe von Unterlagen an Landes- oder Kommunalarchive
- § 8 Zwischenarchiv und digitales Zwischenarchiv
- § 9 Veräußerungsverbot
- § 10 Nutzung von Archivgut des Bundes
- § 11 Schutzfristen
- § 12 Verkürzungen und Verlängerungen der Schutzfristen
- § 13 Einschränkungs- und Versagungsgründe
- § 14 Rechte der betroffenen Person
- § 15 Nutzung von Archivgut des Bundes durch die abgebenden Stellen
- § 16 Übermittlung von Vervielfältigungen von Archivgut des Bundes vor Ablauf der Schutzfristen
- § 17 Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme
- § 18 Bußgeldvorschriften
- § 19 Verordnungsermächtigung
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